Wien – Kürzere Studienzeiten, Vereinfachung in der Verwaltung und in der Hochschulforschung – diese Ziele hatte das Wissenschaftsministerium im Blick, als es in den vergangenen Wochen legistische Maßnahmen setzte, um Daten im Hochschulbereich einfacher für die Forschung und Hochschulverwaltung zugänglich zu machen. Die neuen Möglichkeiten sind im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung geschaffen worden. Dabei gehe es aber nicht nur um Registerforschung, sondern auch um Verwaltungsvereinfachungen durch Digitalisierung oder ein verbessertes Studierenden-Monitoring beziehungsweise die Nutzung von "Learning Analytics", sagte der Hochschulsektionschef im Bildungsministerium, Elmar Pichl, am Donnerstag vor Journalisten.

"Wir wollen aber nicht mehr Daten erheben", betonte Pichl. Im Hochschulbereich gebe es schon jetzt eine gute Datenlage, da etwa seit den 1970er-Jahren die soziale Lage der Studenten erhoben wird. Man wolle jedoch vorhandene Daten besser nutzen und sinnvolle Verknüpfungsmöglichkeiten schaffen.

Digitalisierte Verwaltung

Dabei gehe es etwa ganz simpel um die Nutzung einer digitalisierten Verwaltung: "Die Studierenden sollen nicht 20 Mal die gleichen Formulare ausfüllen müssen, wenn sie ein Studium wechseln, von einer Uni an eine Fachhochschule gehen oder um Studienförderung einreichen", meinte Pichl. Auch die Schaffung einer einheitlichen Matrikelnummer über alle Hochschulsysteme stehe damit im Zusammenhang.

Ein großes Thema sei aber auch das den Unis in den künftigen Leistungsvereinbarungen vorgegebene Studierenden-Monitoring. Dabei geht es unter anderem um Maßnahmen zur Eindämmung des Studienabbruchs beziehungsweise Verbesserung der Lernfortschritte. "Wie komme ich besser mit Personen in Kontakt, die zur abbruchsgefährdeten Zielgruppe gehören oder mit atypischen Bildungsverläufen an die Hochschule gekommen sind?"

Analyse von Lernprozessen

Unter anderem soll dabei auch die aus dem angloamerikanischen Raum stammenden "Learning Analytics" zur besseren Analyse von Lernprozessen oder Lernverhalten genutzt werden, so Pichl. Wenn der Leiter einer Lehrveranstaltung etwa anhand der Anwesenheitsliste oder anderen Feedbacks merke, dass ein Student immer seltener teilnehme, könne dieser aktiv angesprochen werden. So könnten vielleicht Studenten durch "Anstupsen" vor dem Abbruch bewahrt werden. Aber: "Nicht die Daten allein sind das Heilsversprechen, man muss auch darauf aufbauen." Studenten könnten so auch Vergleichsmöglichkeiten bekommen – etwa durch eine Aufstellung, welche Lehrveranstaltungen oder Prüfungen andere Studenten, die gleichzeitig begonnen haben, bereits absolviert haben.

Darüber hinaus sollen auch die Register des Ministeriums für die Hochschulforschung genutzt werden können. So verfüge man etwa über die Gesamtevidenz der Studierenden, die derzeit aber nur zur Administration – etwa zur Abwicklung der Zahlung von Studien- oder ÖH-Beitrag – genutzt werden. Diese Daten durften aber nicht beforscht werden. "Da geht es nicht um personalisierte Medizin, sondern etwa um Studienverläufe", so Pichl. Dennoch müsse vorerst geklärt werden, welche Daten genau freigegeben und welche Sperrrechte eingeräumt werden. (APA, red, 19.4.2018)