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Peter Pilz protestiert bei seinem ersten Termin vor Journalisten seit langem gegen eine Abschiebung.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Wien – A. und sein Bruder M. (Namen der Redaktion bekannt) sind im Jahr 2015 nach Österreich geflüchtet und stellten hierzulande einen Asylantrag. Nun droht A. die Abschiebung: Der Mann soll Montagabend in sein Heimatland zurückgeschickt werden. "Hinter diesen Mauern sitzt ein junger Mann, der nicht weiß, ob er gerade auf seine Hinrichtung wartet", erklärte Peter Pilz (Liste Pilz) am Sonntag vor dem Polizeianhaltezentrum am Hernalser Gürtel.

Der Asylstatus von A. wurde in einem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2017 aberkannt. Sein Bruder wurde hingegen als Asylberechtigter anerkannt. Denn M. sei "aus Überzeugung" zum Christentum konvertiert, erzählt Pilz. A. selbst ist nach wie vor Muslim, die Religion spiele jedoch keine Rolle in seinem Leben, betonte Pilz, der erstmals seit langem wieder vor Journalisten trat.

Die Konvertierung des Bruders, so Pilz, habe in dem muslimischen Afghanistan für A. schwerwiegende Folgen, weshalb A. Anfang Februar erneut einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthalts titels stellte. "Die Gefahr ist groß, dass A. bald nicht mehr lebt, wenn er abgeschoben wird", so Pilz.

"Unwahrheiten"

Dass der Asylantrag abgelehnt wurde, sei zudem eine grobe Fehlentscheidung, die auf "vorsätzlichen Unwahrheiten" beruhe, sagt der Politiker: "Ich bin mir sicher, dass er nicht abgeschoben würde, wenn das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein seriöses Verfahren eingeleitet hätte."

So wird im Protokoll der Befragung A.s durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl behauptet, A. spreche kein Deutsch, gehe keiner Beschäftigung nach und absolviere keine Ausbildung. Doch laut Pilz hat A. 2017 das ÖSD-Zertifikat B2 mit "Sehr gut" bestanden, engagiert sich bei der Caritas als Übersetzer und besucht ein Kolleg für Energietechnik, Umwelt und Nachhaltigkeit an der HTL Wiener Neustadt. DER STANDARD konnte die Dokumente und Zeugnisse einsehen. Auch A. wies in der Befragung darauf hin sowie dar auf, dass er in St. Pölten gemeldet ist und eine Zusage für einen Job habe.

Asylkoordination: "Menschenrechtswidrig"

A. sei gut integriert, versichert Pilz, der den jungen Mann bereits getroffen hat. "Warum werden nicht die Richtigen abgeschoben?", fragte Pilz in Richtung Innenministerium: "Die Erdogan-Spitzel in allen Bundesländern und die Hassprediger in dutzenden Moscheen."

Gute Integration oder ob "jemand brav ist", darf laut Herbert Langthaler von der Asylkoordination nicht ausschlaggebend sein, ob jemand in Österreich bleiben darf: "Abschiebungen nach Afghanistan sind prinzipiell menschenrechtswidrig." Auch internationale Experten würden selbst in Kabul nur noch mit Sicherheitspersonal reisen, sagt Langthaler: "Wir warten sehnsüchtig auf eine Stellungnahme des UNHCR, die noch vor dem Sommer ver öffentlicht werden soll." Ein fatales Urteil des UN-Flüchtlingskommissariats würde es Österreich "schwermachen, weiterhin abzuschieben". (bbl, ook, 22.4.2018)