Richter Richard Gollner spricht den Angeklagten schuldig und verurteilt ihn zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt.

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Leoben – Es war und ist Richard Gollner zu verdanken, dass Leoben nicht Bludenz geworden ist. Gollner ist Richter am Landesgericht Leoben, dort musste sich am Dienstag ein Trainer der Skihandelsakademie Schladming wegen des Verdachts des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verantworten. Der suspendierte Trainer soll, führte die Staatsanwältin aus, im November 2017 an einem 15-jährigen Schüler "geschlechtliche Handlungen vorgenommen" respektive "vorzunehmen versucht" haben. Was der Angeklagte (Jahrgang 1966) bestritt.

Was Leoben von Bludenz unterscheidet, wo kürzlich im ersten Teil eines von Ex-ÖSV-Trainer Charly Kahr angestrengten Verfahrens Schmutzwäsche gewaschen wurde? Gollner schließt vor den Zeugeneinvernahmen die Öffentlichkeit aus. Den Angeklagten hat er allerdings teils vorher befragt. Nicht nur zu den angezeigten Vorfällen, sondern auch zu Whatsapp-Nachrichten des Trainers an Schüler. Sie werfen kein gutes Licht auf ihn. Da kam er aufs Onanieren zu schreiben und verschickte ein "Dick Pic".

"Zwei- bis dreideutig herumgeblödelt"

Wessen "Ding" das sei, will Gollner wissen. "Es kann meines sein, muss aber nicht meines sein", sagt der Angeklagte. Er könne sich an Entstehung und Versendung des Fotos "nicht mehr erinnern". Und er habe mit Schülern "halt immer zwei- bis dreideutig herumgeblödelt". Das Verhältnis Trainer/Schüler sei jedenfalls speziell. "Man ist ja nicht nur Trainer."

Der Trainer hatte den Schüler im Auto zu einem Arzttermin gebracht. Im Arztzimmer sowie während der Heimfahrt soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Verteidiger Hans-Moritz Pott macht geltend, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen VW-Bus gehandelt habe und der Platz zwischen dem Trainer und seinem minderjährigen Beifahrer frei geblieben sei. Der Angeklagte sagt, "angestupst" und "angestoßen" habe er den Schüler, mehr nicht. Pott würde gerne das Ergebnis des 24-Stunden-EKGs sehen, das beim 15-Jährigen vom Arztbesuch weg, also auch während der Heimfahrt aufzeichnete.

Acht Monate bedingt

Gollner lehnt das ab, er hat "keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers", spricht den Angeklagten schuldig und verurteilt ihn zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt sowie acht auf drei Jahre zur Bewährung. Der Trainer erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Pott meint, das Verfahren sei "nicht sehr fair" gewesen. Er lässt durchblicken, er werde dem Verurteilten raten, auf eine Berufung zu verzichten.

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass dem 15-Jährigen, einem hoffnungsvollen Talent, das Ende der Karriere droht. Die Schladminger Ski-Hak, an der er sich Mobbing ausgesetzt sah, verließ er auch in der Hoffnung, in einer anderen vergleichbaren Schule unterzukommen. Diese Hoffnung hat sich bis dato nicht erfüllt. (Fritz Neumann, 24.4.2018)