Ein Wiener ist grantig auf seinen Post-Zusteller – und hat eine Wutrede auf Facebook hochgeladen – diese macht jetzt die Runde.

Screenshot: Facebook

Die Erfahrung hat vermutlich schon jeder gemacht. Anstelle des erwarteten Briefs oder Päckchens liegt ein gelber Zettel im Briefkasten. Und das, obwohl man den ganzen Tag daheim war.

Ein Ärgernis, das einen Wiener offenbar häufiger ereilt. Mit einem Video sorgt er nun für zahlreiche Reaktionen auf Facebook. Dies allerdings nicht nur, wegen seiner Wutrede gegen seinen Zusteller.

"Dieser g'schissene Post-Beidl"

"Da brauch‘ ma net weiterreden – was für ein Arschloch!", leitet er den etwas mehr als zwei Minuten langen Clip ein. Danach folgt eine Aufnahme, die den Postangestellten zeigt, wie er vor seinem Gartenzaun parkt, aber ohne anzuläuten etwas im Briefkasten deponiert.

"Dieser g‘schissene Post-Beidl macht ja net amal Anstalten, sich bemerkbar zu machen", kommentiert er anschließend die Vorgänge. Der Zusteller wolle "keinen Personenkontakt, eh kloar", schlussfolgert er. Beschwerden bei der Post über diesen Zustand würden nichts bringen, lamentiert er weiter.

Der auf Facebook gepostete Clip sorgt für einige Resonanz und wurde bisher rund 1.000 Mal geteilt, wobei ein Bericht der "Heute" dem Auftritt wohl zusätzliche Aufmerksamkeit verschafft hat. In den Kommentaren berichten zahlreiche andere Facebook-Nutzer von ähnlichen Erfahrungen.

Video könnte gegen geltendes Recht verstoßen

Der Wiener könnte sich mit dem Clip allerdings auch ein Eigentor geschossen haben. "Und i wü jetzt net hearn, dass ma solche Oarschlächer net fümen derf", merkt er zwar in dem Video an, doch ob das Filmen des Zustellers legal war, darf infrage gestellt werden.

Grundsätzlich könnte die Erstellung und insbesondere die Verbreitung des Clips das "Recht am eigenen Bild" verletzen. Hinzu kommt, dass die Aufnahme mit einer Überwachungskamera eine bei der Datenschutzbehörde angemeldete Kameraanlage voraussetzt, sofern es sich nicht um den Haus- oder Garageneingangsbereich eines bebauten Privatgrundstücks handelt.

Der Briefträger hat, soweit sich dem Clip entnehmen lässt, das Grundstück von H. nicht betreten. Hierzu schreibt die Behörde vor, dass öffentlicher Grund nur so weit gefilmt werden darf, wie es für die Erfassung des eigentlich überwachten Bereichs unvermeidbar ist. Zudem muss immer ein Hinweisschild auf die Videoüberwachung aufmerksam machen – egal ob diese meldepflichtig ist, oder nicht. (gpi, 24.04.2018)