Im BVT lagern viele sensible Informationen. Eine eigene Rechtsextremismusdatei gibt es nicht.

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Wien – In den Ermittlungen zur Causa BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) ist inzwischen auch jene Beamtin als Zeugin einvernommen worden, die das Extremismusreferat leitet. Anlässlich der Hausdurchsuchung Ende Februar wurden bei ihr besonders viele Dateien beschlagnahmt.

Zur Erinnerung: Einer der Vorwürfe gegen Beamte, darunter den suspendierten Behördenleiter Peter Gridling, lautet, illegalerweise Daten nicht gelöscht zu haben – darunter die von Anwalt Gabriel Lansky und der früheren Grünen-Politikerin Sigrid Maurer. Sie wurde Ende 2010 in die BVT-Datenbank aufgenommen, nachdem sie mit weiteren Studierendenvertretern im Parlament gegen Sozialkürzungen protestiert hatte.

Aus der fast dreistündigen Einvernahme der Zeugin vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schimmern zumindest gewisse IT-Probleme des BVT beziehungsweise beim damaligen Umgang mit Daten durch.

Daten gelöscht

Maurer hat damals eine Datenschutzbeschwerde eingebracht, unter anderem weil sie "meinte, als Extremistin eingestuft worden zu sein, weil in der Beauskunftung die Bezeichnung EX aufschien", wie die Zeugin erklärte. Bei diesem "EX" habe es sich aber nur um eine "interne Organisationsbezeichnung" gehandelt. Das BVT habe die Beschwerde "als zu Recht eingestuft", die Daten seien gelöscht worden.

Danach wurde nach weiteren "Falschspeicherungen" gesucht, was schwierig gewesen sein dürfte: "Unser Problem war, dass wir nicht wussten, wie wir die Datensätze finden sollten, die vielleicht auch fehlerhaft sein könnten." Letztendlich stellte ein Mitarbeiter, der "fachspezifische Kenntnisse im linksextremen Bereich hatte", eine Liste von Personen zusammen, die die Abteilungsleiterin "stichprobenartig" überprüfte. Die fehlerhaft gespeicherten Daten habe der Mitarbeiter dann – auf ihren Auftrag hin – gelöscht. Sie habe darin "nichts Problematisches" gesehen, denn: Gelöscht worden sei nur die Auswertung der Daten und nicht die Quellendaten, also die "ursprüngliche Information". Im Fall Maurer waren die Infos vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz gekommen.

Irritationen ausgelöst

Als Grund für die weitere Aufbewahrung der Quellendaten gab die Beamtin die unterschiedlichen Skartierungsfristen an, also Vorschriften, wann die Behörde welche Daten und Akten vernichten muss. Das damals zutage getretene Problem sorgte im BVT für Irritation, ihr damaliger Chef Wolfgang Zöhrer (späterer BVT-Vizechef, jetzt Sicherheitsakademie) sei "sehr besorgt" gewesen, man habe versucht, wieder "einen ordentlichen Rechtsstand" herzustellen. Zöhrer habe nicht versucht, die Löschung zu verhindern, "im Gegenteil, er war eher dafür, lieber zu viel als zu wenig" zu löschen.

Die Frage, ob BVT-Beamte Daten auf CDs oder USB-Sticks kopieren können (auch das ist ein Verdacht der WKStA; es gilt die Unschuldsvermutung) verneinte die Beamtin: All das könne nur die EDV-Abteilung, man brauche dafür die schriftliche Bewilligung seines Vorgesetzten. Natürlich könnten Führungskräfte mit ihrem Laptop von daheim aus arbeiten – löschen oder verschieben könne man da nur eigene Daten. Streng geheime, klassifizierte Dateien, dürfen gar nicht kopiert, manche nicht einmal ausgedruckt werden.

Detail am Rande: Eine eigene "Rechtsextremismusdatei" gibt es in Österreich laut der Verfassungsschützerin im Gegensatz zu Deutschland gar nicht. Mit diesem Begriff könne "nur die komplette Aktenlage" gemeint sein. (Renate Graber, 30.4.2018)