Eine neue Regelung soll Kinder vor Passivrauchen im Auto schützen.

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Wien – Das Rauchverbot in der Gastronomie wurde von ÖVP und FPÖ bekanntlich gekippt. Seit 1. Mai gilt jedoch eine neue Regelung, um Kinder und Jugendliche stärker zu schützen: Befinden sich unter 18-Jährige im Auto, darf ab sofort nicht mehr geraucht werden. Wie die Kontrolle konkret aussehen soll, ist aber noch nicht ganz klar.

Ebenfalls offen ist, wie die Höhe der Strafe ausfällt. Denn eine diesbezügliche Anweisung des Gesundheitsministeriums war am Montag noch ausständig. Das heißt: Wird ein Autofahrer mit Kind und Zigarette im Auto erwischt, gibt es nach derzeitigem Stand eine Anzeige, aber keinen Strafzettel.

Die FPÖ hielt ihre 1. Mai-Kundgebung traditionell auf dem Urfahraner Jahrmarkt ab. Redner waren Vizekanzler Heinz Christian Strache sowie Landesparteichef Manfred Haimbuchner.
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Anhaltung als Voraussetzung für Strafbarkeit

Die konkrete Vollziehung hat bei Verkehrsjuristen auch aus anderen Gründen für Kritik gesorgt. Bei einer Strafe, weil im Auto mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefoniert wurde, muss das Auto zum Beispiel angehalten werden. Die Anhaltung ist also eine Voraussetzung für eine Strafbarkeit.

Bei der Regelung zum Rauchen im Auto fehlt diese klare Vorgehensweise. Wenn ein Polizist nun einen Raucher in einem vorbeifahrenden Auto sieht, muss er einschätzen, ob die Mitfahrer unter 18 Jahre alt sind. Der Zulassungsbesitzer könnte zudem angeben, dass er nicht gefahren ist oder keine Kinder oder Jugendliche im Auto waren. Daher, so die Juristen, sei nur eine Anhaltung mit Ausweiskontrolle eine sinnvolle Vorgehensweise.

Weiters muss überall dort eine Nichtraucherkennzeichnung gemacht werden, wo das Rauchverbot gilt. Demnach müssten Lenker ein diesbezügliches Pickerl am Auto anbringen. Einige Juristen gehen daher davon aus, dass das auch für Privatautos gelte und sich die Autofahrer somit strafbar machen, wenn das Nichtraucherpickerl fehlt und man mit unter 18-Jährigen im Auto fährt.

Gegenstimmen meinen, dass die Kennzeichnungspflicht nur für Lokale, Festzelte oder Räume in Schulen, wo Kinder beaufsichtigt werden, gelte. (july, 1.5. 2018)