Gottfried Waldhäusl (FPÖ) glaubt an viele Umzungsverweigerer.

Foto: Newald

St. Pölten / Wien – Bis Freitag noch haben 405 rechtskräftig negativ beschiedene Asylwerber in Niederösterreich Zeit, um sich in den Landessammelquartieren einzufinden, die ihnen auf Geheiß von Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) brieflich zugewiesen worden sind. Tauchen sie binnen dieser Frist in den dem Vernehmen nach fünf bis acht Unterkünften nicht auf, wird ihnen die Grundversorgung gestrichen. Sie werden dann nicht mehr versorgt und verlieren ihre Krankenversicherung.

Wo in Niederösterreich sich die Sammelunterkünfte befinden, darüber hüllt man sich in St. Pölten in Schweigen. Laut dem STANDARD vorliegenden Unterlagen befindet sich eines in Poysdorf im Bezirk Mistelbach und ein weiteres in Mitterndorf bei Tulln. Um die Eröffnung des Quartiers im Gewerbegebiet von Mitterndorf hatte es 2015 ein monatelanges Tauziehen gegeben, der Betreiber wurde dabei vom Ex-FPÖ und BZÖ-Politiker Ewald Stadler vertreten.

Private Unterstützung als Option

Er gehe davon aus, dass "nicht mehr als 200 Personen" der Umziehaufforderung Folge leisten würden, sagte Waldhäusl am Montag. In diesen Fällen müssen sich die Betreffenden selbst versorgen – oder aber existenzsichernde Unterstützung von Helfern erhalten, wie es wohl in einer Reihe von Fällen geschehen wird: Bei Flüchtlingsberatungsstellen haben sich zuletzt etliche Unterstützer gemeldet, die auf die Umsiedlungsaktion mit Verzweiflung und Zorn wegen deren desintegrativer Folgen reagierten.

Selbst wenn sie nicht übersiedeln, seien rechtskräftig negativ beschiedene Asylwerber aber nicht "illegal", wie Waldhäusl sie bei der Präsentation seiner Pläne bezeichnet hatte, sagt an dieser Stelle der Anwalt und Asylexperte Georg Bürstmayr: "Das wäre nur dann der Fall, wenn sie für die Behörden nicht mehr greifbar sind, weil sie sich von ihrer bisherigen Adresse ab- und nirgendwo anders mehr anmelden."

Flüchtlinge "im Zwielicht"

Die Schaffung der Sammelquartiere sei rechtskonform, ebenso der angekündigte Entzug des Taschengelds und der Schul- und Bekleidungsgelder für deren Bewohner, sagt Bürstmayr. Grund dafür: Auf rechtskräftig negativ beschiedene Flüchtlinge müssten die Versorgungsstandards laut der EU-Aufnahmerichtlinie nicht mehr angewendet werden. Problematisch seien jedoch die von der Aktion ausgehenden Signale: "Sie rücken Flüchtlinge ein Stück weiter ins Zwielicht." (Irene Brickner, 1.5.2018)