Am Vormittag des 13. April wurde der Torso einer weiblichen Leiche im Bereich der Ruster Bucht entdeckt.

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Die Identität der ermordeten Frau ist noch unbekannt. Die Polizei bittet um Mithilfe. Hinweise an das Landeskriminalamt werden unter 059 133 103333 oder unter LPD-B-LKA@polizei.gv.at erbeten.

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Eisenstadt – Jener 63-jährige Mann, der verdächtigt wird, eine Frau getötet und zerstückelt und ihre Körperteile teilweise im Neusiedler See versenkt zu haben, hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Das bestätigte der Leiter der polizeilichen Ermittlungen bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt am Mittwoch.

Bei der ersten Einvernahme habe der Beschuldigte aber noch "versucht, eine falsche Spur zu legen", sagte Harald Brenner vom Landeskriminalamt. Erst nachdem eine Tatortgruppe des Landeskriminalamts Wien die DNA des Opfers in der Wiener Wohnung des Mannes entdeckt hatte, gestand dieser die Tat.

Der Mann war bis 17. Oktober 2016 im Maßnahmenvollzug und wurde bedingt entlassen. Verena Strnad von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt sprach von einem "massiv einschlägig getrübten Vorleben" hinsichtlich Gewalt- und Sexualdelikten. Strnad bestätigte auch, dass Ermittler Leichenteile der Frau in der Kühltruhe des Mannes in dessen Wohnung entdeckt haben. Er habe die Leichenteile eingefroren und später "kosten wollen".

Mann seit Sonntag in U-Haft

Der 1955 geborene Österreicher mit Wohnsitz in Wien befindet sich seit Sonntag in Untersuchungshaft. Die Identität des Opfers ist laut den Ermittlern bisher nicht bekannt.

Beitrag aus der ORF-Sendung "Wien heute".
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Am Westbahnhof kennengelernt

Der 63-jährige Seehüttenbesitzer aus Wien soll Ende März das spätere Opfer in der Nähe des Westbahnhofs kennengelernt haben, sagte Strnad. Das genaue Datum ist nicht bekannt, zwei Tage kämen für dieses Treffen infrage. Er habe die Frau mit nach Hause genommen, dort seien die beiden in Streit geraten, und er habe sie erwürgt. "Im Anschluss daran hat er ihren Leichnam mehrfach zerteilt" und sei danach nach Rust gefahren, um mit einem Boot auszufahren und die sterblichen Überreste im See zu versenken.

Eine wichtige Rolle bei der Ausforschung des Verdächtigen spielten Leichenspürhunde. "Die Leichenspürhunde haben im unmittelbaren Bereich der Bootsgarage von unserem Beschuldigten Zeichen gegeben und auch bei der Seehütte", berichtete Ermittlungsleiter Brenner. Außerdem habe sich ein Mann bei der Polizei gemeldet, der erzählte, dass er den Verdächtigen kenne und sich nicht sicher sei, "ob er nicht wieder rückfällig geworden ist".

Drei Objekte untersucht

Schließlich habe man drei Objekte durchsucht. "Die Suche in der Bootsgarage und in der Seehütte ist negativ verlaufen", teilte Brenner mit. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Wieners habe man allerdings DNA-Spuren des Opfers entdeckt. Der Verdächtige wurde 14 Tage nach dem Fund des Torsos festgenommen, zwei Tage später wurde Untersuchungshaft verhängt.

Um die Identität des Opfers zu klären, hoffen die Ermittler auf Hinweise aus der Bevölkerung. Laut Brenner soll es sich um eine Frau im Alter von etwa 25 bis 30 Jahren handeln. Sie seit zierlich und schlank gewesen, etwa 1,55 bis 1,65 Meter groß und habe das rötlich-schwarze Haar kurz getragen. Sie weise eine Zahnfehlstellung auf, wobei man aber nicht wisse, ob diese nach außen gut sichtbar war. Weiters soll sie zwei Ohrlöcher gehabt, sonst aber keinen Schmuck getragen haben.

Das Profil der Frau befand sich nicht in der Polizeidatenbank. Ihr genetischer Fingerabdruck sei aber bei einem Einbruchsdiebstahl in ein Wiener Kellerabteil vom Frühjahr 2017 aufgetaucht – der Zusammenhang sei noch unklar. Die Polizei bittet per Fotos um Mithilfe. Hinweise an das LKA werden telefonisch unter 059 133 103333 oder via Mail unter LPD-B-LKA@polizei.gv.at erbeten.

Mehr als 20 Jahre im Vollzug

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen machte am Mittwoch Details aus dem Vorleben des Beschuldigten öffentlich. Demnach befand sich der Mann mehr als 20 Jahre im Vollzug. Für seine Entlassung 2016 hätten sich ein Sachverständiger, behandelnde Ärzte und Psychologen der Justizanstalt ausgesprochen. Es sei auch berücksichtigt worden, dass er das letzte Jahr seiner Anhaltung als Freigänger in einer betreuten Wohneinrichtung verbracht hatte. "Er integrierte sich gut, zeigte sich einsichtig, selbstkritisch und stand bis zuletzt in engem Kontakt zu seinem Therapeuten und seinem Bewährungshelfer", berichtete Christina Salzborn, Leiterin der Medienstelle des Wiener Landesgerichts.

Nach der Entlassung habe er sich bis zum Frühjahr 2018 in einer betreuten Wohneinrichtung aufgehalten. Er "ging einer geregelten Tagesstruktur nach und hielt sämtliche Weisungen ein. Die Berichte der Bewährungshilfe und seiner Betreuer waren positiv und erfolgversprechend", betonte die Sprecherin. Im Frühjahr bezog er nach Einholung einer zustimmenden Stellungnahme seiner Betreuer eine eigene Wohnung, absolvierte aber laut Gericht weiterhin die Therapie und hielt sich an die ihm erteilten Weisungen.

Liegt bei einer verurteilten Person eine geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades vor, die aber nicht zur Zurechnungsunfähigkeit führt, so ist unter bestimmten Umständen neben der Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auszusprechen. Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug erfolgt vor der eigentlichen Freiheitsstrafe, wird auf diese jedoch angerechnet.

Möglichkeit der bedingten Entlassung

Auch aus der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sieht das Gesetz die Möglichkeit der bedingten Entlassung vor, hielt Salzborn fest. Die bedingte Entlassung hat nur zu erfolgen, wenn nach dem Verhalten in der Anstalt, der Persönlichkeit des Insassen und seiner Gesundheit, der konkreten Vorgeschichte, seiner Entwicklung und der Aussicht auf ein redliches Fortkommen anzunehmen ist, dass keine Gefahr mehr besteht. Jedenfalls sei dabei eine Probezeit von zehn Jahren festzusetzen.

Bedingte Entlassungen aus Anhaltungen werden in der Regel nur unter der Bedingung von Weisungen und Auflagen gewährt, so etwa Bewährungshilfe, Absolvierung von Psychotherapie, Alkoholabstinenz, Aufnahme einer geregelten Tagesstruktur und mitunter auch eine Wohnungsweisung in einer speziellen, betreuten Einrichtung. Vor der Entscheidung wird stets eine Stellungnahme der betreuenden Anstalt und ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen eingeholt. Dabei wird die Vorgeschichte der Person wie auch die Entwicklung während der Anhaltung einbezogen, ebenso frühere Gutachten und medizinische Unterlagen.

Torso am 13. April entdeckt

Der Torso der Frau war am 13. April in der Ruster Bucht von einem Fischer entdeckt worden. Noch am selben Tag bargen Cobra-Taucher den Kopf, später fand man weitere Leichenteile, die in Wien obduziert wurden. An der Suche waren nicht nur Spezialtaucher, sondern auch Leichenspürhunde und Feuerwehrleute aus Rust, Purbach und Neusiedl am See beteiligt.

Noch fehlen Teile wie die Hände und die Unterschenkel. Der Beschuldigte habe zugegeben, den Kopf und die Unterarme abgeschnitten und den Torso selbst noch einmal durchtrennt zu haben, sagte Brenner. (red, APA, 2.5.2018)