Salzburg – Der Zeitplan im Mordprozess im Salzburger Fall Roland K. gegen drei Angeklagte, der in der kommenden Woche mit einem Urteil zu Ende gehen sollte, gerät ins Wanken. Am fünften Verhandlungstag am Donnerstag erklärte der vorsitzende Richter am Landesgericht Salzburg, Christian Ureutz, dass der Prozess zur weiteren Beweisaufnahme vertagt wird. Es müsse noch ein neuer Termin koordiniert werden.

Nach der Gutachtenserörterung und der Einvernahme von rund zehn Zeugen hatten die Verteidiger wie auch die Staatsanwältin am gestrigen Mittwoch sowie heute noch Beweisanträge gestellt. Es handelt sich um weitere Zeugenbefragungen und ein Gutachten zum Nachweis von digitalen Spuren auf Mobiltelefonen und im Internet. Ins Interesse rückt dabei vor allem der SMS-Verkehr zwischen den Angeklagten vor der Tat und wer sich an welchen Örtlichkeiten aufgehalten hat.

"Fehlerhafte Expertise"

Der Verteidiger des angeklagten Musikers, Franz Essl, beantragte zudem die Einholung eines neuro-psychiatrischen Ergänzungsgutachten zum Beweis dafür, dass bei dem 24-Jährigen keine geistig-seelische Abartigkeit von höherem Grade vorliegt und der Angeklagte nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden muss. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung beantragt und sich dabei auf das Gerichtsgutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner berufen. Essl bezeichnete Kastners Expertise als fehlerhaft. Er untermauerte seinen Beweisantrag mit einem Privatgutachten des Psychiaters Reinhard Haller.

Laut Anklage sollen der 24-jähriger Musiker und dessen damalige, mittlerweile 21-jährige Freundin den vermögenden Salzburger Akademiker Roland K. nach der Verabreichung von Pralinen, in denen sieben bis acht Tabletten des Medikaments Noctamid gemischt waren, in dessen Villa in der Stadt Salzburg am 19. Juli 2016 getötet haben. Ein befreundeter 29-jähriger Wirt habe das Paar zu der Tat angestiftet. Das Motiv sei gewesen, aus dem Nachlass des Salzburgers ein schönes Leben zu führen. Die Leiche von Roland K. wurde am 12. Mai 2017 in einem aufgelassenen Schweinestall auf dem Grundstück des Gastronomen im Innviertel nach einem Hinweis des bereits in Verdacht geratenen Musikers gefunden.

Das beschuldigte Trio aus Salzburg bestreitet eine Tötungsabsicht. Die drei wurden wegen Mordes, schweren Raubes und Einbruchdiebstahls angeklagt. Der Musiker bekannte sich zum Raub mit Todesfolge und zum Einbruchsdiebstahl für schuldig. Die beiden Mitangeklagten beteuerten ihre Unschuld. (APA, 3.5.2018)