Die Haltung zur EU gilt vielen Regierungsgegnern in Polen als potentes Thema für Proteste.

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Warschau – Um das Sanktionsverfahren der EU-Kommission abzuwenden, strebt Polens Regierung weitere Zugeständnisse bei ihren umstrittenen Justizreformen an. Die Nationalkonservativen legten dem Parlament neue Nachbesserungen zur Reform des Obersten Gerichts vor, wie die Agentur PAP am Freitag meldete.

Die Gesetzesnovelle, die nun vom Parlament verabschiedet werden muss, schränkt unter anderem die Möglichkeit ein, rechtskräftige Urteile durch das Oberste Gericht wieder aufheben zu lassen. Brüssel hatte die Vorschrift kritisiert.

Sanktionsverfahren nach Artikel 7

Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat seit 2015 mit etlichen Gesetzen die Justiz umgebaut und diese sich Kritikern zufolge unterstellt. Die EU-Kommission leitete deswegen ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags ein, das im letzten Schritt sogar mit einem Entzug des Stimmrechts bei Abstimmungen im EU-Ministerrat enden könnte.

Zuletzt hatte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans Fortschritte im Dialog mit Polen gelobt. Allerdings reichten bisherige Reform-Nachbesserungen etwa zum Verfassungsgericht, das dennoch als befangen gilt, nicht aus, um das Sanktionsverfahren beizulegen. Regierungskritiker in Polen bemängeln, die Gesetzesänderungen würden die Unabhängigkeit der polnischen Justiz nicht sichern. (APA, 4.5.2018)