Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser würde bevorzugen, wenn das Faschistentreffen in Bleiburg erst gar nicht stattfinden würde, doch das Innenministerium sieht das anders.

Foto: imago/Pixsell

Bleiburg/Wien – Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk widerspricht der Meinung, dass die umstrittene kroatische Gedenkveranstaltung auf dem Loibacher Feld bei Bleiburg nicht verboten werden kann, da es sich um eine kirchliche Veranstaltung handelt. "Wie man hier die Anwendbarkeit des Versammlungsrechts infrage stellen kann, ist für mich völlig unerfindlich", sagte Funk am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal".

Bei der Veranstaltung zum Gedenken an das "Massaker von Bleiburg 1945" würden schließlich "Meinungsäußerungen kundgetan, politische Reden gehalten", argumentiert Funk. Für das Treffen am Samstag wird mit 10.000 bis 15.000 Besuchern gerechnet. Aus Sicht einiger antifaschistischer Gruppen handelt es sich um einen der größten rechtsextremen Aufmärsche Europas. Zahlreiche Teilnehmer würden teils kroatischem, teils österreichischem Recht zuwiderhandeln.

Laut Gutachten kein "religiöser Charakter"

Wörtlich heißt es im von Funk für das Mauthausen-Komitee erstellten Gutachten: "Das Geschehen rund um die Gedenkmesse unterliegt uneingeschränkt der Überwachung der österreichischen Behörden, die auf die Einhaltung der maßgebenden Rechtsvorschriften zu achten und gegebenenfalls einzuschreiten haben. Der Hinweis auf den angeblich 'religiösen Charakter' des Geschehens außerhalb der Gedenkmesse ist dabei ebenso irrelevant wie der Umstand, dass die Veranstaltung auf privatem Grund stattfindet."

Laut Funk ist das Argument der Gedenkmesse nicht stichhaltig. In seinem Gutachten heißt es: "Es handelt sich um eine Zusammenkunft, die wegen der dort stattfindenden Manifestationen in Form der Kundgabe von Meinungen und politischen Erklärungen als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu qualifizieren ist."

"Hier hat man bis jetzt weggesehen, versucht dieses Wegschauen auch noch mit fadenscheinigen Argumenten zu legitimieren", kritisierte Funk. "Ein absichtliches Wegsehen könnte den Tatbestand eines Missbrauch der Amtsgewalt, jedenfalls eine strafbare Pflichtverletzung begründen." Es sei "evident", dass "hier mit mehrerlei Maß gemessen wird". Zuständig sei die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, die Landespolizeidirektion Kärnten und in weiterer Folge das Innenministerium. Anzuwenden seien das Versammlungsgesetz, das Verbotsgesetz und das Abzeichengesetz, zusätzlich zu Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz.

Kaiser sieht Zuständigkeit bei Innenministerium

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) meinte dazu, zuständig sei in erster Linie das Innenministerium, dann die Polizeidirektion und die Bezirkshauptmannschaften. Funks Gutachten wird von ihnen angezweifelt. Man habe alles dafür getan, dass die Veranstaltung am Samstag ohne Zwischenfälle ablaufe, mehr als 150 Polizeikräfte würden eingesetzt. Er selbst hoffe, dass "politische Kundgebungen möglichst unterbleiben", sagte Kaiser. Prioritär sei, dass die Auflagen des Privatveranstalters Kirche eingehalten und Teilnehmende von rechtsextremen Parolen abgehalten werden. Am liebsten wäre es ihm allerdings, wenn derartige Veranstaltungen überhaupt unterbleiben würden.

Die Landespolizeidirektion Kärnten hat für Mittwoch eine Pressekonferenz angekündigt, bei der sie zu der Causa Stellung nehmen wird. (APA, red, 8.5.2018)