Wolfgang Altermann war Chef des Krone-Verlags, entsandt von der Dichand-Seite. Nun trifft man einander vor Gericht.

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Wien – Nun hat, innerhalb eines Jahres, der zweite Krone-Verlagschef seinen (Ex-)Arbeitgeber geklagt. Wolfgang Altermann, seit 1971 im Haus, fordert eine Entschädigung von rund 500.000 Euro. Der Verlag bietet einen Vergleich an.

So richtig zur Ruhe kommt die Krone-Verlag GmbH nicht. Der langlangjährige und mittlerweile pensionierte Verlagschef, Wolfgang Altermann, hat seinen früheren Arbeitgeber geklagt, er fordert rund 500.000 Euro von ihm.

Der 76-jährige Kläger beruft sich auf seinen Vertrag, in dem für den Fall seines Ausscheidens in einer Konkurrenzklausel eine einjährige Sperrzeit vereinbart sei. Eine Zeit also, in der er nicht für die Konkurrenz arbeiten darf. Für dieses eine Jahr stehe ihm vertragsgemäß eine "Karenzentschädigung" in der Höhe von einem Jahresbezug zu – in Summe eben die genannten 500.000 Euro.

Der Krone-Verlag bestreitet das, infolgedessen fand am Dienstag am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien eine Verhandlung zur Causa statt. Die Richterin erörterte mit den beiden Rechtsanwältinnen – Katharina Körber-Risak für Altermann, Sieglinde Gahleitner, auch Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, für den Krone-Verlag. An ihrer Seite saß auch Altermanns Nachfolger in der Geschäftsführung, Gerhard Valeskini.

"Krone"-Urgestein

Die Situation entbehrt nicht einer gewissen Brisanz, auch der beklagten Seite scheint sie nicht rasend angenehm zu sein. Altermann hat immerhin 47 Jahre lang für die Krone gearbeitet – immer auf Dichand-Seite. In der Chefetage des Verlags, der heute der Familie Dichand und der deutschen Funke-Gruppe gehört, sitzen zwei Geschäftsführer, einer von den Dichands, einer von den Deutschen entsandt. "Wir sind nicht interessiert, weiter zu streiten. Nach dieser langen Dienstzeit gibt es große Rücksichtnahme und Wertschätzung für Herrn Altermann", erklärte Anwältin Gahleitner. Und legte ein Vergleichsangebot auf den Tisch: rund die Hälfte des eingeklagten Betrags.

Obwohl der Verlag der Rechtsansicht sei, dass Altermann die Karenzentschädigung nicht zusteht. Denn er sei, mit 76, nach der (Selbst-)Kündigung in Pension gegangen. Von seinem Recht, bei Selbstkündigung des Geschäftsführers auf die Konkurrenzklausel zu verzichten (und daher auch nicht zahlen zu müssen) hat der Krone-Verlag nicht Gebrauch gemacht – jedenfalls nicht gleich.

Mag sein, dass man das damals "vergessen" hat, meinte die Richterin. Sie tendiere trotzdem zur Ansicht, der Vertrag könne anders ausgelegt werden, als das die Klägerseite tue – derzeit, natürlich könne sich das im Lauf des Prozesses noch ändern. Altermann sagte zu, sich die Annahme des Vergleichsanbots zu überlegen, sehr erfreut schaute er nicht drein. Nächste Verhandlung: im Juli.

Und nun zurück zur nicht einkehren wollenden Ruhe bei der Krone: Erst im September hat der Verlag in einem Gerichtsstreit mit dem von den Deutschen entsandten Geschäftsführer, Bernhard Schneider, eingelenkt. Dichand hatte seinen Vertrag für 2017 nicht verlängern und ihn nicht bezahlen wollen. Schneider hat geklagt und ist nun wieder im Amt, das Geld wurde ihm nachgezahlt. (Renate Graber, 8.5.2018)