Josef Muchitsch erwartet deutlich niedrigere Strafen für die Unternehmen.

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Wien – Scharfe Kritik am geplanten Ende für das Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren hat am Donnerstag SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch geübt. FPÖ und ÖVP würden einmal mehr zeigen, dass sie die "Arbeitnehmer verraten" und der Wirtschaft einen "Sonderrabatt für Sozialbetrug" gewähren.

Justizminister Josef Moser hatte am Mittwoch angekündigt, dass da "Kumulationsprinzip" im Verwaltungsstrafrecht bis 2020 evaluiert werde. Bis dahin solle es aber die Möglichkeit einer "außerordentlichen Strafminderung" geben.

"Praktisch straffrei"

Für Muchitsch wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf Lohn- und Sozialdumping "praktisch straffrei gestellt", wie er am Donnerstag kritisierte. "Nach diesem Entwurf muss ein Unternehmen, das fünfhundert Arbeitnehmer unterbezahlt, nicht mehr zahlen als ein Unternehmen, das einen Arbeitnehmer unterbezahlt."

Der Gewerkschafter verwies auf einen Fall aus Niederösterreich, wo bei einer Baustellenerhebung im August des Vorjahres sechs Arbeitnehmer bei Isolierungs-, Maurer- und Schalungsarbeiten angetroffen worden seien, die vom Arbeitgeber um einen Großteil ihres Lohns geprellt worden seien. Der Unternehmer habe 33.500 Euro Strafe bezahlen müssen. Mit der von FPÖ und ÖVP geplanten Novelle käme das Unternehmen, das die Arbeiter um mehr als die Hälfte ihres Lohns betrogen hat, mit 6.000 Euro Strafe davon.

"Einladung zu organisiertem Sozialbetrug"

Muchitsch sprach von einem "schwarz-blauen Sonderrabatt für Sozialbetrug", der auch lebensgefährlich sein könne, wie ein weiteres Beispiel zeige: "Ein Bauunternehmen beschließt bei den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen am Baugerüst zu sparen und lässt daher 20 Mitarbeiter unter lebensgefährlichen Bedingungen arbeiten. Derzeit bezahlt das Bauunternehmen 166 Euro Strafe pro Mitarbeiter, also 3.320 Euro. Mit dem neuen Gesetz käme es mit 166 Euro davon", führte Muchitsch aus.

"Das Aus für das Kumulationsprinzip ist eine Einladung der österreichischen Bundesregierung zu organisiertem Sozialbetrug und zum Verzicht auf lebensrettende Arbeitnehmerschutzvorkehrungen." (APA, 10.5.2018)