Von seinem sozialdemokratischen Vorgänger Jörg Leichtfried (links) erbte Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) nicht nur das Amtskappel der Eisenbahner, sondern auch steigende Pensionskosten für tausende ÖBB-Beamte.

Foto: APA / Herbert Pfarrhofer

Wien – Was die ÖBB betrifft, setzt die Präsidentin des Rechnungshofs (RH), Margit Kraker, den Kurs ihres Vorgängers Josef Moser, nunmehr Minister für Reform und Justiz, fort. Im Frühjahr 2016 nahm man sich Mosers Leib- und Magenthemas an: der ÖBB-Pensionen.

Beitrag aus der "ZiB" um 13 Uhr.
ORF

Der Befund, der dem Nationalrat am Freitag zugeleitet wurde, ist mit Kritik gespickt – allerdings vor allem an den sozialdemokratischen ÖBB-Eigentümervertretern im Verkehrsministerium bis 2017. Fünf von sechs Empfehlungen des Rechnungshofs wurden nicht umgesetzt, nicht einmal Ministerratsvorträge für Änderungen des Bundesbahn-Pensionsgesetzes (BB-PG) wurden entwickelt, geschweige denn beschlossen, kritisiert der RH. Dadurch halbierten sich potenzielle Einsparungen fast – von rund 1,07 Milliarden Euro auf 560 Millionen Euro in den Jahren 2018 bis 2050.

Die wichtigsten Kritikpunkte

Pensionskosten

Die Zahl der ÖBB-Pensionisten ist zwar gesunken, die Ausgaben für deren Ruhestandsbezüge stiegen von 2008 bis 2016 allerdings von 1,934 auf 2,042 Milliarden Euro. Dem Bund entstanden dadurch Mehrkosten: 2008 schlugen die ÖBB-Pensionen mit rund 1,52 Milliarden zu Buche, 2016 waren es 1,66 Milliarden (plus 9,2 Prozent). Das liegt auch daran, dass seit 1995 angestellte ÖBBler nicht mehr in die Eisenbahner-Pensionskasse einzahlen, sondern gemäß ASVG in die PVA. Die Bundeszuschüsse für die Eisenbahnerkasse steigen dadurch zwangsläufig.

Pensionssicherungsbeiträge

Sie sind Stellschrauben, um den kontinuierlich sinkenden Eigendeckungsgrad der Eisenbahner-Pensionsversicherung zu heben und staatliche Zuzahlung einzudämmen. Der RH schlug vor, den bis 2020 schrittweise von 5,8 Prozent (im Jahr 2004) auf 3,5 Prozent abschmelzenden Pensionssicherungsbeitrag auf dem Niveau von 2014, also auf 4,27 Prozent, einzufrieren. Das lehnte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) unter Verweis auf Vertrauensschutzprinzip und Verfassungsrecht ab. Von ursprünglich rund 60.000 ÖBBlern unterlägen nurmehr 23.000 altem Pensionsrecht, von denen bis 2030 rund 78 Prozent pensioniert werden können.

Der RH mahnt das Ministerium unter Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ), den Pensionssicherungsbeitrag wenigstens 2018 auf 3,78 Prozent einzufrieren, um ein Absinken auf 3,5 Prozent ab Jänner 2020 zu verhindern. Man nehme den Bericht zur Kenntnis, lässt Hofer wissen. Die Kritik betreffe das alte Pensionssystem. Die Entwicklung bei Pensionsantrittsalter und krankheitsbedingten Pensionen sei positiv.

Pensionsantrittsalter

Der RH attestiert, das seit 2008 bei altersbedingten Ruhestandsversetzungen das Antrittsalter von 57,18 auf 60,23 Jahre (2016) stieg. Aber es sei noch immer deutlich besser als für den Rest der Bevölkerung. Im Durchschnitt gingen Eisenbahner mit 59,33 Jahren in Rente. Die altersbedingten Pensionierungen stiegen von 2008 bis 2016 von 50 auf 186. Allerdings stiegen auch die krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen: Von 288 (im Jahr 2011) auf 486 (2016), wo die Hälfte der 672 pensionierten Eisenbahner wegen Gesundheitsproblemen in Ruhestand ging (laut ÖBB ein historischer Tiefstand), während mit 186 (7,2 Prozent) doppelt so viele in Alterspension gingen als im Jahr 2015.

Nebengebühren

Die unter dem glücklosen ÖBB-Chef Rüdiger vorm Walde eingeführte Pauschale, mit der diverse Zulagen pauschaliert und die ÖBB-Personalverrechnung vereinfacht wurden, steht erneut in Kritik. Der Pauschalbetrag steigt bis 2020 von zehn auf 15 Prozent, erhöht die ÖBB-Pensionen dauerhaft. Auch hier verweigerte das SPÖ-geführte Ministerium ein Einfrieren per Gesetz.

Pensionsabschläge

Ins Leere ging auch der Vorschlag, die Ruhegenussbezüge der ÖBB-Frühpensionisten zu kürzen, was nach Meinung des RH gegenüber einem Pensionsalter von 58 Jahren im Umfang von 3,75 Prozent pro Jahr möglich gewesen wäre – sofern die Abschläge gedeckelt wären. Sieben Geburtsjahrgänge, die per 30. Juni 2021 Anspruch auf Alterspension haben, wurden laut RH auf diese Art verschont.

"Luxuspensionen"

Das Gesetz zur Begrenzung von Sonderpensionen, die es auch bei Eisenbahnern gibt, insbesondere bei früheren Vorstandsdirektoren, wurde ebenfalls nicht umgesetzt. Durch die Großzügigkeit entgingen dem Bund allein in den Jahren 2015 und 2016 geschätzte 350.000 Euro an Einnahmen, rechnete der RH vor. (Luise Ungerboeck, 11.5.2018)