Salzburg/Brüssel/Paris – Mangels belastender Beweise ist der 30-jährige Marokkaner bei dem Prozess in Salzburg am Montag vom Vorwurf einer Mitgliedschaft zum "IS" und zu einer kriminellen Organisation freigesprochen worden. Allerdings wurde er wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Der Beschuldigte bestritt während des Prozesses alle Vorwürfe. "Ich schwöre bei Gott, ich bin unschuldig", sagte er zum vorsitzenden Richter. Die Angaben eines nordafrikanischen Belastungszeugen bezeichnete der Marokkaner als "Lüge". Es stimme auch nicht, dass er Kontakte zum Paris-Attentäter Salah Abdesalam gehabt habe und in Belgien gewesen sei, beteuerte der 30-Jährige.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel verzichtet, die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung zum Urteil abgegeben", erklärte ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg. Im Verfahren seien keine objektiven Beweisergebnisse für eine Mitgliedschaft zum "IS" und für ein Anwerben von Mitgliedern zu einer Terrorvereinigung hervorgegangen. (APA, red, 14.5.2018)