Wien – "Ich sehe keine besonderen Auffälligkeiten – weder was die Dauer noch die Art und Weise des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Innsbruck betrifft. Peter Pilz wird nicht anders behandelt wie jeder andere auch": Christian Pilnacek, Generalsekretär des Justizministeriums, weist die Vorwürfe, die der Listengründer am Mittwoch via STANDARD erhoben hat, vehement zurück.

Christian Pilnacek, Generalsekretär des Justizministeriums: "Ich weiß nicht, warum Pilz da einfach so ungefiltert eine Einflussnahme von Justizminister und Generalsekretär in den Raum stellt."

Wörtlich hat Pilz da erklärt: "Weder der Justizminister noch dessen Generalsekretär werden sich aussuchen, wer für uns in den Untersuchungsausschüssen sitzt." Hintergrund: Angesichts der U-Ausschüsse rund um den Verfassungsschutz und die Eurofighter drängt es den Ex-Abgeordneten, der auf sein Mandat verzichtet hat, zurück ins Parlament. Doch wegen der gegen ihn im Herbst erhobenen Vorwürfe wegen sexueller Belästigung hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Mitte Jänner ein Ermittlungsverfahren aufgenommen – das bis heute nicht beendet ist.

Ungefilterte Verdachtsmomente

Pilz argwöhnt daher, dass die Sache unnötig in die Länge gezogen werde, um ihn vom Nationalrat fernzuhalten – noch dazu, wo es weder im Fall einer früheren Mitarbeiterin des grünen Klubs noch in der Causa einer Mitarbeiterin der Europäischen Volkspartei die Zustimmung zu einer Strafverfolgung gebe. Und aus Pilz' Sicht ebenfalls juristisch irrelevant: Dass die Staatsanwaltschaft noch die Behauptungen von drei Funktionärinnen der Grünen prüft, die im "Falter" angegeben haben, von ihm ebenfalls bedrängt worden zu sein.

Dazu Pilnacek: "Wir haben auf das Verfahren in keinster Weise Einfluss genommen, alles nimmt seinen Weg wie in dutzenden anderen Verfahren auch. Ich weiß daher auch nicht, warum Pilz da einfach so ungefiltert eine Einflussnahme von Justizminister und Generalsekretär in den Raum stellt."

Weisungsrat prüft erst

Denn das Justizressort habe "hier auch keine Eingriffsmöglichkeiten" und sei in die einzelnen Ermittlungsschritte der Staatsanwaltschaft Innsbruck "gar nicht eingebunden". Erst wenn die Behörde angesichts von Pilz' Einstellungsantrag per 30. Mai einen entsprechenden Vorhabensbericht erstellt habe, der auch die Einstellung des Verfahrens enthalten kann, werde der Weisungsrat im Justizministerium damit befasst – weil erst dann Berichtspflicht bestehe, erklärt Pilnacek.

Und erst dann befindet dieses Gremium darüber, ob die juristische Verfolgung der Causa Pilz zu lax erfolgt oder zu überschießend ausgefallen ist. Die Einrichtung des Weisungsrats betrifft insbesondere clamorose Verfahren, also Fälle, in die Prominente oder Politiker verwickelt sind – und die deswegen großes Medieninteresse hervorrufen. Aufgabe des Weisungsrats ist die Beratung des Justizministers in diesen Fällen. (Nina Weißensteiner, 17.5.2018)