Wien – Bereits Ende Jänner hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass in den vergangenen drei Jahren in 150.000 Fällen zu wenig Notstandshilfe ausbezahlt wurde. Diese Woche kündigte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) nun "möglichst unbürokratisch" eine Nachzahlung an. In Wirklichkeit hätte man das aber rascher und unbürokratischer haben können, meint man in der Arbeiterkammer.

In dem von der AK angestrengten Verfahren ging es um Personen, oftmals Alleinerzieherinnen, die vor der Arbeitslosigkeit ein Einkommen unter 2.300 Euro erhalten und Anspruch auf zumindest einen Familienzuschlag für Kinder gehabt haben. Für sie wurde – aufgrund von Vorgaben des Sozialministeriums – die Notstandshilfe falsch berechnet. Es geht um Summen zwischen 50 Cent und zwei Euro pro Tag, insgesamt rund 40 Mio. Euro.

Hürde

Hartinger-Klein hat zuletzt ein rasches Handeln versprochen, es gibt aber eine Hürde: Wer einen zu niedrigen Ergänzungsbetrag erhalten hat, wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) persönlich angeschrieben und muss die Nachzahlung persönlich beantragen. Dauern wird das Ganze jedenfalls noch einige Zeit, muss doch das Auszahlungssystem nun adaptiert werden.

Bei der Arbeiterkammer und auch im AMS hätte man dem Vernehmen nach eine antragslose Auszahlung bevorzugt. Die Befürchtung: Viele Betroffene könnten das Schreiben übersehen oder aus sonstigen Gründen auf einen Antrag vergessen. Dies könnte dem Ministerium nicht ungelegen kommen, erspare es sich damit doch einiges an Nachzahlungen, so die Vermutung. (APA, 18.5.2018)