Blogger müssen sich rasch mit der DSGVO auseinandersetzen

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Auf den "kleinen" Blogger oder den Betreiber einer Vereinshomepage soll die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eigentlich nicht abzielen. Vielmehr will die Politik damit gegen großflächige Datenschutzverletzungen großer Konzerne vorgehen und beispielsweise Vorkommnisse wie den Facebook-Datenskandal verhindern. Die Verordnung und entsprechende nationale Regelungen gelten dennoch natürlich auch für Blogger und Webseitenbetreiber, solange sie nicht rein "persönliche oder familiäre Tätigkeiten" ausführen.

Transparenz

Sobald eine Webseite in irgendeiner Form Daten sammelt, muss sich deren Betreiber also mit der DSGVO auseinandersetzen. Die Datensammlungen müssen in einfacher Sprache transparent gemacht werden, Nutzer dem Vorgehen zustimmen. Wichtig ist also, die Datenschutzerklärung auf den neuesten Stand zu bringen. Dafür gibt es schon einige Muster im Netz, beispielsweise den Datenschutzerklärungs-Generator von Anwalt Thomas Schwenke.

Datenverarbeitung

Auch Plugins müssen beachtet werden, erklärt Zeit.de in einem ausführlichen Beitrag: Also beispielsweise eingebettete Facebook Like-Buttons oder Analysetools, die Auskunft über die Besucher einer Webseite geben. Besonders heikel wird es, wenn Daten zur Verarbeitung automatisiert in Länder außerhalb der EU – in den meisten Fällen also in die USA – geschickt werden. Dem müssen Nutzer ausdrücklich zustimmen. Man darf also keine Plugins nutzen, die automatisiert Daten sammeln, da User dem dann nicht widersprechen können.

Wenn Daten übertragen werden, müssen diese verschlüsselt sein. Das kann etwa über den Erwerb entsprechender, vielfach kostenfrei zu erhaltender Zertifikate gewährleistet werden – und zahlt sich auch suchmaschinentechnisch aus, da Google verschlüsselte Seiten besser reiht.

Praxis

In der Praxis muss sich jedoch erst zeigen, wie "streng" die Datenschutzregeln tatsächlich ausgelegt werden. Schon jetzt gibt es etwa eine Reihe von gesetzlich notwendigen Vorkehrungen, die von vielen Bloggern nicht beachtet werden – etwa die Impressumspflicht. Ein ausführlicher Guide für den Umgang mit der DSGVO wurde etwa von der Datenschützerin Regina Stoiber zur Verfügung gestellt. Wer mit seinem Blog deutliche Beträge umsetzen kann, könnte einen Teil davon auch für eine Konsultation mit einem Anwalt verwenden, um wirklich sicher zu gehen, dass die eigene Seite DSGVO-konform wird. (red, 22.5.2018)