"Mutiny!!" ist für Valve zu freizügig gestaltet.

Mutiny!!

Und "HuniePop" auch. Die Spiele müssen laut Valve überarbeitet werden.

HuniePop

Valve nahm kürzlich sogenannte Visual Novels auf Steam ins Visier. Mehrere Macher dieser Games sollen von dem Unternehmen kontaktiert worden sein, dass sie ihre Spiele zensurieren sollen – andernfalls droht eine Entfernung des Angebots oder gar ein Bann von der Plattform.

Mehrere Macher von sogenannten Visual Novels ärgerten sich über Valve.

Spiele müssen überarbeitet werden

Der Entwickler Lupiesoft zeigte sich mehr als unzufrieden mit dem Verhalten von Valve. Dessen Spiel "Mutiny!!" wird nach einer Beschwerde, dass es sich dabei um Pornografie handle, in Bälde entfernt – sollte es Lupiesoft nicht überarbeiten. Auch ein anderes Game namens "HuniePop" soll gegen das Regelwerk verstoßen haben – hier wurde der Entwickler aufgefordert, das Spiel zu überarbeiten.

Nacktheit bei anderen Games kein Problem

Zuletzt wurde auch dem Dev on "Tropical Liquor" ausgerichtet, das Spiel zu zensurieren, da es ansonsten von der Plattform verschwinden wird. Laut Lupiesoft zielt die neue Bestimmung auf Visual Novels und Anime-Games ab. Nacktheit in anderen Spielen dürfte für Valve unterdessen kein Problem darstellen.

Let's Play von "HuniePop".
jacksepticeye

Nutzer protestieren gegen Valve

Ein Blick auf besagte Titel zeigt schnell auf, dass die Protagonisten hier zumeist leicht bekleidet und aufreizend gestaltet sind. Dies dürfte für Valve ein Problem darstellen. Nutzer der Plattform protestieren bereits gegen die Bestimmung – sie gaben den Games eine positive Rezension und wüteten gegen Valves Vorgehen.

Valve machte Rückzieher.

Update: Protest zeigte offenbar Wirkung

Dies dürfte auch Wirkung gezeigt haben, da Valve sich erneut bei den Entwicklern meldete und sagte, dass man sich die Spiele näher anschauen werde. Von einem Bann oder Entfernung des Angebots war hier nicht mehr die Rede. Das Unternehmen will sich nach einer Kontrolle wieder bei den Entwicklern melden. Um auf die Spiele zugreifen zu können, bedarf es übrigens ohnehin einer Altersverifizierung. (red, 22.5.2018)