Verfassungsschutz-Chef Peter Gridling hat im Kampf gegen seine Suspendierung durch Innenminister Kickl (FPÖ) recht bekommen.

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Wien – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Suspendierung des obersten Verfassungsschützers Peter Gridling aufgehoben. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, als BVT-Chef nichts gegen die widerrechtliche Speicherung von zu löschenden Daten unternommen zu haben. Ende Februar erfolgte eine Hausdurchsuchung in Büros und Privatwohnungen von insgesamt fünf beschuldigten BVT-Beamten, die kurz darauf allesamt vorläufig suspendiert wurden.

Gridling legte wie alle anderen Beschuldigten dagegen Einspruch ein, die Disziplinarkommission bestätigte die Suspendierung allerdings. Nächste Instanz war das Bundesverwaltungsgericht, das den Dienstbescheid nun außer Kraft setzte – und deutliche Kritik am Vorgehen der Disziplinarkommission äußerte. So standen für eine Entscheidung lediglich die Anordnung zur Hausdurchsuchung samt Verweis auf anonyme Zeugen zur Verfügung. Die Disziplinarkommission urteilte, dass "es seinen Grund haben" würde, dass die Zeugen anonym seien. Vom Direktor des Verfassungsschutzes könne man durchaus annehmen, "dass er von den beschriebenen Vorgängen" der angeblichen Nichtlöschung von Daten "Kenntnis erlangte, diese jedoch nicht unterbunden hatte", so die Disziplinarkommission.

"Lebensfremd"

Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet es hingegen "in dieser Pauschalität als lebensfremd", davon auszugehen, "dass einem Amtsleiter rechtswidrige Handlungen seiner Mitarbeiter bekannt werden". Eine Schelte gibt es vom Gericht auch dafür, dass die Vorwürfe nicht überprüft wurden, sondern der Tatverdacht und die unbekannten Angaben anonymer Zeugen als ausreichend für eine Suspendierung erachtet wurden.

"Die Begründung des Tatverdachtes damit, dass die Angaben eines 'Anonymus' auch von Zeugen bestätigt werden", sei "jedenfalls dann nicht ausreichend", wenn "weder die Angaben des Anonymus noch die der Zeugen bekannt sind", so das Bundesverwaltungsgericht.

Peter Gridling, der suspendierte Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terorismusbekämpfung, darf diese Funktion wieder ausüben
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Die Suspendierung wird deshalb aufgehoben, Gridling ist nun also wieder BVT-Chef. Revisionsmöglichkeiten gibt es nicht. Sein Vertrag war erst kurz vor seiner Suspendierung um fünf Jahre verlängert worden. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hatte damals angegeben, sich an die Entscheidungen der Gerichte halten zu wollen. Die Entscheidung ist zwar ein Etappensieg für Gridling, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bleiben aber bestehen.

Dienstantritt am Mittwoch

Nach der Aufhebung seiner Suspendierung wird Gridling am Mittwoch den Dienst wieder antreten. Er habe das Innenministeriums bereits davon in Kenntnis gesetzt, sagte er zur "Tiroler Tageszeitung". Die Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidung begrüßte er als ersten Schritt zur Rehabilitierung und Wiederherstellung seines Rufs. Jetzt hofft er auf die Einstellung des Strafverfahrens.

Strafverfahren bleibt bestehen

Gridlings Anwalt Martin Riedl sieht im "großen Erfolg" beim Bundesverwaltungsgericht einen weiteren Schritt zur Rehabilitierung seines Mandaten. Der Rechtsanwalt – mit großer Erfahrung im Beamten-Disziplinarrecht – ist überzeugt, dass auch die noch laufenden Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft positiv für den BVT-Chef ausgehen werden. Ermittelt wird gegen Gridling und weitere Beamte des BVT unter anderem wegen des Verdachts des Datenmissbrauchs.

"Es gibt keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Strafermittlung", sagt hingegen Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium, zum STANDARD. Die Suspendierung war mit dem Wissensstand von Ende Februar ausgesprochen worden, mittlerweile habe die Justiz ein größeres Bild.

Für Liste-Pilz-Justizsprecher Alfred Noll hat sich mit der Aufhebung der Suspendierung Gridlings bestätigt, dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) "nicht fähig ist, seine Aufgabe als Innenminister rechtskonform zu erledigen". Noll sieht den Minister jetzt in weiterer Erklärungsnot. Seine Rolle werde im Untersuchungsausschuss zu klären sein. (fsc, gra, APA, 22.5.2018)