News-Mehrheitseigentümer Horst Pirker.

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Wien – Der Streit um 25,3 Prozent an Österreichs marktbeherrschenden Magazinkonzern geht weiter. Der Haussegen zwischen den größten Eigentümern der Verlagsgruppe News, Horst Pirker und Kurier-Gruppe, hängt schon länger schief – inzwischen ist auch der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Angelegenheit beschäftigt.

Das Höchstgericht kommt ins Spiel, weil die Kurier-Gruppe die Auseinandersetzung von einem Schiedsgericht klären lassen will und auch schon einen Schiedsrichter ernannt hat. Die Pirker-Seite sieht aber keinen Anlass, ein Schiedsgericht zu errichten, und hat daher trotz Aufforderung keine Schiedsrichter benannt. Wie im Gesetz vorgesehen, hat sich der Kurier daraufhin an den Obersten Gerichtshof gewandt, mit dem Antrag, der möge Schiedsrichter namhaft machen. Der OGH hat das am 6. Februar 2018 abgelehnt.

Zur Orientierung ein kurzer Rückblick: Pirker stieg 2016 mit 56 Prozent in die Verlagsgruppe News GmbH ein, er hat den Anteil Gruner & Jahr abgekauft, nachdem er 2014 News-Geschäftsführer geworden war. Neben einem Kapitalpolster (angeblich mit 15 Millionen Euro gefüllt) übernahm der frühere Styria-Manager von den Deutschen auch eine Call-Option für weitere 25,3 Prozent an der News-Gruppe, die die Kurier Magazine Verlags GmbH hält.

Und genau darum wird gestritten: Pirker zog die Option im diesjährigen Jänner und ist nun in seinen Augen 81-Prozent-Eigner der Gruppe, zu der News, Trend, Profil ebenso gehören wie TV-Media und Woman.

Erster Anlauf abgewiesen

In seinen Augen, denn: Der Kurier argumentiert, die Option sei nicht rechtswirksam ausgeübt worden, und zieht angeblich schon die Übertragung der Gruner-Anteile an Pirker in Zweifel.

Daher macht der Kurier auch Schadenersatz (auf Basis einer Vertragsstrafe) geltend. Und er beruft sich auf eine Schiedsklausel u. a. im Rahmenvertrag aus dem Jahr 2000. Demnach sollen "alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag (...) unter Ausschluss des Rechtsweges durch ein Schiedsgericht geregelt werden". Der Kurier forderte die Gegenseite auf, auch einen Schiedsrichter zu bestellen, Pirker lehnte ab mit der Begründung, die Sache sei nicht schiedsgerichtsfähig. In der Folge landete die Sache eben beim OGH.

Das Höchstgericht wies den Antrag, einen Schiedsrichter zu bestellen, am 6. Februar ab. Seine Begründung laut anonymisiert veröffentlichter Entscheidung: Das "Aufforderungsschreiben", mit dem die Kurier- die Pirker-Seite von ihrem Schiedsgerichtsplan informierte, sei zu unkonkret gewesen. So hätten Angaben über "maßgeblichen Sachverhalt" oder "Höhe eines etwaigen Zahlungsbegehrens" aus einer Vertragsstrafe gefehlt.

Beendet ist der Streit noch nicht. Am 23. März hat der Kurier einen neuen Antrag beim Obersten Gerichtshof eingebracht. Mit konkretisierten Ansprüchen. Die Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen. (Renate Graber, 23.5.2018)