Wien – Richter-Präsidentin Sabine Matejka drängt auf die Lösung der Personalprobleme in der Gerichtsbarkeit. Der für Beamte zuständige Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat zwar die Nachbesetzung von 40 Überhang-Richterposten zugesagt. Aber dafür gebe es immer noch keine konkrete Lösung. Das bedeutet, dass durch Pensionierung oder Karenz vakante Stellen seit Jahresbeginn nicht nachbesetzt werden können.
Engpässe rund um Meinl-Verfahren
"Die Situation wird immer schwieriger", berichtete Matejka von besonders großen Problemen am Wiener Handelsgericht (dem eine neue Anklagewelle rund um die Causa Meinl Bank droht) und am Landesgericht Klagenfurt, das die Großverfahren rund um die Causa Hypo abzuwickeln hat. Mit (nur übergangsweise zugeteilten) Sprengelrichtern könne der Betrieb zwar noch aufrechterhalten werden. Aber jeder Richterwechsel bedeute – vor allem bei großen komplexen Verfahren – Verzögerungen, erläuterte die Präsidentin der Richtervereinigung.
Eine Nachbesetzung der 40 Überhang-Richterposten hat Strache den Richtern angesichts ihrer Proteste im April in Aussicht gestellt. Darüber gibt es laut Matejka zwar Gespräche auf Beamtenebene, "aber leider noch kein Ergebnis". Weiter ungelöst seien auch die großen Probleme beim Kanzleipersonal. Da wären dringend Ausbildungsstellen nötig, um rechtzeitig Nachwuchs anlernen zu können.
Justizministerium: Bedenken "nicht begründet"
Das Justizministerium bezeichnet die Bedenken hingegen als "nicht begründet". Die Nachbesetzung der zugesagten 40 Richter-Planstellen stehe außer Streit – die finanzielle Bedeckung erfolge durch Rücklagenauflösung und sei daher gesichert, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums.
Auch sei die Nachbesetzung am Landesgericht Klagenfurt bereits ausgeschrieben worden, das Besetzungsverfahren finde gerade statt. Darüber hinaus wird – aufgrund "eines erwarteten erhöhten Arbeitsanfalls am Handelsgericht Wien" – ein Posten für einen sogenannten Sprengelrichter ausgeschrieben, so das Ministerium.
Grundsätzlich merkt die Sprecherin des Ressorts in ihrer Stellungnahme an, dass "bei objektiver Rechtfertigung (zum Beispiel aufgrund einer konkreten Auslastungssituation oder zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen) Nachbesetzungen jedenfalls vorgenommen werden können". Bestehende Überstände (ohne zugrunde liegende Auslastung) würden hingegen abgebaut, so die Sprecherin. (APA, 24.5.2018)