Wien – Wer grob fahrlässig handelt und damit einen Hubschraubereinsatz der Polizei auslöst, muss ab Freitag die Kosten für die Bergung selbst zahlen. Auch Alpinisten, die vorsätzlich eine falsche Notlage vortäuschen und einen Einsatz auslösen, bekommen eine Rechnung. Möglich macht dies eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetztes (SPG), die morgen in Kraft tritt.

Ein Polizeieinsatz wegen vorsätzlich falscher Notmeldung umfasst beispielsweise auch Einschreiten der Exekutive wegen täuschend echt aussehender Spielzeugwaffen, wenn etwa Passanten die Behörde deswegen alarmieren. Erklärt wird dies in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Auch solche Fälle sind ab Freitag für den Verursacher, also beispielsweise den Träger der Spielzeugwaffe, kostenersatzpflichtig. Für die Aufwendung ist ein Pauschalbetrag, der mit einer Verordnung des Innenministeriums festgesetzt wird, zu leisten. Nachfragen der APA im Innenministerium über dessen Höhe blieben am Donnerstag zunächst unbeantwortet.

Der zweite Fall bezieht sich auf die Hubschraubereinsätze. Hier sieht der Paragraf 92a vor, dass sich betreffende Personen "zumindest grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt" haben. Wie das Ministerium im Begleittext erläutert, werden jährlich mit Hubschraubern der Polizei 250 bis 300 Personen unverletzt geborgen. In rund 150 Fällen jährlich wird künftig die Möglichkeit bestehen, die Kosten nach den neuen Bestimmungen des SPG zu verrechnen. Ein Hubschraubereinsatz kostet durchschnittlich 3.180 Euro – eine Hubschrauberminute wird mit 53 Euro berechnet. (APA, 24.5.2018)