Krankenstand: Was ist erlaubt?

Krankenstand: Was ist erlaubt?

Im Krankenstand ergeben sich oft Fragen. Muss ich sofort zum Arzt und darf ich krank einkaufen gehen? Muss ich im Krankenstand für den Chef erreichbar sein? Und was, wenn ich im Urlaub krank werde? Rechte und Pflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber im Überblick.

Muss ich unverzüglich zum Arzt?

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich einen Krankenstand mit – am besten zu Arbeitsbeginn oder sogar noch davor – entweder telefonisch, per SMS oder E-Mail. Anschließend sollten Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen. Denn: Auch wenn es in vielen Unternehmen üblich ist, eine Krankschreibung vom Arzt erst ab dem vierten Krankheitstag anzufordern, haben Arbeitgeber das Recht, diese auch für einen eintägigen Krankenstand zu verlangen.

Darf ich krank einkaufen gehen?

Es gilt: Tun Sie nichts, was das Gesundwerden verzögern kann. Hierbei hängt es von Art und Schwere der Erkrankung ab, welchen Tätigkeiten Sie nachgehen können. Sind Sie aufgrund eines Burn-outs im Krankenstand, kann beispielsweise ein Spaziergang einer Genesung zuträglich sein. Auch Erledigungen in der Apotheke oder ein kurzer Einkauf im Supermarkt bei einer Erkältung stellen kein Problem dar. Wer mit angeblich hohem Fieber in einem Baumarkt gesehen wird oder sich mit einer schweren Bronchitis in einem Raucherlokal aufhält, verzögert das Gesundwerden. Fragen Sie bei Unklarheiten am besten Ihren Arzt, was Sie tun dürfen.

Darf ich im Krankenstand gekündigt werden?

Ja, Sie können auch während des Krankenstandes gekündigt werden. Es gelten dieselben Kündigungsfristen, die auch sonst gelten. Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung im Krankenstand aber das Entgelt im Krankenstand weiterbezahlen, sofern Sie noch einen Anspruch darauf haben.

Muss ich im Krankenstand erreichbar sein?

Ein Krankenstand dient in erster Linie der Genesung. Versucht der Arbeitgeber Sie im Krankenstand wiederholt zu kontaktieren, weil es sich um einen Notfall im Unternehmen handelt, sollten Sie jedoch reagieren. Der Oberste Gerichtshof hat festgehalten, dass Arbeitnehmer in bestimmten Fällen selbst während des Krankenstands für Auskünfte zur Verfügung stehen müssen. Es geht dabei um „unbedingt erforderliche Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde, in einem Ausmaß – etwa telefonisch -, das ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtigt“, wie der OGH ausführt. Dies gilt in erster Linie für gehobene Positionen.

Was ist wenn ich im Urlaub krank werde?

Werden Sie während des Urlaubes für bis zu drei Tage krank, zählen diese Tage als verbrauchte Urlaubstage. Sind Sie länger als drei Tage krank (inklusive Samstage, Sonn- und Feiertage), dann unterbricht der Krankenstand den Urlaub und die nicht verbrauchten Urlaubstage werden auf dem Urlaubskonto gutgeschrieben. Sie dürfen den Krankenstand allerdings nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben – etwa einen Unfall durch Trunkenheit am Steuer – und müssen Ihren Arbeitgeber spätestens am vierten Tag darüber informieren. Bei Wiederantritt der Arbeit müssen Sie dem Arbeitgeber die Krankenstandsbestätigung vorlegen, auch ohne extra Aufforderung.

Ist eine Gesundmeldung immer notwendig?

Setzt ein Arzt im Voraus die Dauer des Krankenstands fest, dann ist keine Gesundmeldung nötig. Fühlen Sie sich nach Ablauf des Krankenstandes weiterhin krank, ist ein neuerlicher Arztbesuch nötig. Wollen Sie schon vor Ende des Krankenstandes wieder zur Arbeit gehen, weil Sie sich gesund fühlen, dann melden Sie sich gesund – entweder beim Arzt oder, wenn angeboten, auch online über die Portale der Krankenkassen. (scu, 01.06.2018)

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