Die mit Freitag in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung führt laut Arbeiterkammer (AK) Burgenland dazu, dass einige Firmen von ihren Mitarbeitern datenschutzrechtliche Verschwiegenheitserklärungen einfordern. Bei Verstößen würden Konventionalstrafen von bis zu drei Monatsgehältern drohen. Die AK habe dazu bereits einige Anfragen von besorgten Arbeitnehmern erhalten.

AK rät von Unterschrift ab

"Wir raten den Beschäftigten davon ab, solche Ergänzungen zu den Dienstverträgen zu unterschreiben", sagte AK-Präsident Gerhard Michalitsch. Zudem sei bei Konventionalstrafen die Verhältnismäßigkeit zu beurteilen, diese sei mit drei Monatslöhnen nicht gegeben. Die Verordnung werde offenbar verwendet, um Mitarbeiter einzuschüchtern oder gar Kapital daraus zu schlagen. (APA, 25.05.2018)