Räder am Radständer sind ein gewohntes Bild. Mopeds und Motorräder finden dort aber auch manchmal einen Platz.

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"Things on bike lanes" ist eine Facebook-Klagemauer. In derartigen Gruppen finden Menschen über sich stetig wiederholendes Leid zusammen. "Things on bike lanes" handelt von blockierter Radinfrastruktur – und der Ignoranz dem Problem gegenüber.

Sofort angezeigt

"Neu und schon verstellt", war unlängst eine Anklage betitelt. Nachsatz: Die Missetäter seien angezeigt. Doch statt (wie sonst meist) Autos sah man diesmal Motorräder und Mopeds. Blockiert waren nicht Fahrwege, sondern durch Bügel "definierte" neue Radabstellplätze. Das Gruppenurteil war einhellig: Das ist verboten! Ob das stimmt, hinterfragte niemand.

Doch so einfach ist die Sache nicht: De jure darf jedes Fahrzeug, das zwischen die Bügel passt, zwischen ihnen parken – wenn die Bügel auf der Fahrbahn stehen. Auf dem Gehsteig aber wird es "tricky", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Denn Mofas und Mopeds (rotes Kennzeichen) sind dem Fahrrad in Abstellfragen oft gleichgestellt. Ist das Trottoir breit genug, dürfen sie hier stehen. Wie das Moped dorthin kommt? Räder darf man am Gehsteig in Längsrichtung schieben, Mopeds nicht. Ob man zum Bügel queren darf, ist zwar unklar – doch was steht, steht legal.

Die Realität

Im echten Leben kennt diese Regel niemand. Auch Wiens Radbeauftragter Martin Blum hörte sie "zum ersten Mal" vom STANDARD. Blum fragte bei den städtischen Verkehrsjuristen nach – und die fanden einen Spruch des steirischen Landesverwaltungsgerichtes.

Sinn und Zweck der Radbügel, wirft Roman Romano von der "Radlobby" ein, sei das aber nicht: Schon ohne Mofas gäbe es zu wenig urbanen Radparkraum. Stimmt, ist aber hier egal – denn Sinn- und Rechtsfragen sind unterschiedliche Disziplinen. (Thomas Rottenberg, 5.6.2018)