Berlin zieht die Mietpreisbremse fester an.

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Drei Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse in Deutschland legt Justizministerin Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Bestimmungen vor. Anfang kommender Woche werde sie ihren Entwurf in die Ressortabstimmung der Regierung geben, sagte Barley mehreren deutschen Zeitungen.

"Wir werden die Menschen besser vor rasant steigenden Mieten schützen", versprach die Ministerin. Die Preissteigerungen seien nicht nur in den Großstädten "der schiere Wahnsinn".

Information über Vormiete

Mit dem neuen Gesetz sollen Mieter laut der Ministerin neue Rechte bekommen, die sie "effektiv" schützen. Dazu gehöre mehr Transparenz über die Vormiete, wenn ein Vertrag neu abgeschlossen wird. Verlange ein Vermieter mehr als die zulässige Miete, "sollen Mieter zukünftig leichter etwas dagegen tun können".

Die Ministerin will gleichzeitig gegen Auswüchse auf dem Mietmarkt vorgehen. "Wir tun etwas dagegen, wenn Menschen vorsätzlich aus ihrem Zuhause raussaniert werden sollen. Wer so etwas macht, muss künftig mit rechtlichen Konsequenzen rechnen."

Zusätzlich werde die mögliche Mieterhöhung nach einer Modernisierung begrenzt. Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen Barleys noch im Sommer vom Kabinett beschlossen werden.

Fehlende Sanktionen

Für Mieterschützer galt die Mietpreisbremse bisher als weitgehend wirkungslos. Die große Schwachstelle der Mietpreisbremse ist laut dem deutschen Mieterbund, dass es keine Sanktionen gegen Vermieter gibt, die sich nicht an die Vorschriften halten.

Durchsetzen müssen die Vorschriften die Mieter selbst – doch gibt es "leider zu wenige Mieter, die bereit sind, mit ihren Vermietern Streit zu suchen", wie der Landesvorsitzende des Mieterbundes Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann, im SWR sagte. Er forderte Mieter auf, sich gegen hohe Mieten zu wehren – es sei ihr gutes Recht, zu verlangen, dass die Miete herabgesetzt werde.

Der Mieterbund-Vorsitzende in Baden-Württemberg monierte auch, dass die Mietpreisbremse nur in Stadtzentren gilt, nicht aber "an den jeweiligen Speckgürteln, also in den Gemeinden am Stadtrand". Dort könne der Vermieter verlangen, was er wolle.

Die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse deckelt in Gebieten mit einem "angespannten Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Die Vergleichsmiete wird dabei auf Basis abgeschlossener Mietverträge aus den vorangegangenen vier Jahren berechnet. (APA/red, 4.6.2018)