Salzburg – Es sei ein repressives, unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei gewesen, verliest eine Demonstrantin eine Stellungnahme vor dem Verwaltungsgericht Salzburg am Montag. Sie spricht im Namen aller 24 BeschwerdeführerInnen, die eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 200 Euro beeinspruchen. "Statt uns nach der Auflösung gehen zu lassen, kesselten uns die Vertreter der Staatsgewalt wenige Minuten später ein."

Die Pro-Choice-Aktivistin beschreibt die Situation am 27. Oktober 2017 bei einer Demo gegen radikale AbtreibungsgegneInnen, die regelmäßig vor dem Salzburger Landeskrankenhaus gegen Schwangerschaftsabbruch und Fristenlösung demonstrieren. Die Polizei hatte die Pro-Choice-AktivistInnen aufgefordert, ihre bis 20 Uhr angemeldete Gegenkundgebung um 17 Uhr aufzulösen. Die Exekutive bezog sich dabei auf das neue Versammlungsgesetz, das eine Schutzzone von 50 Metern vorsieht, in der jeweils nur eine Demo erlaubt sei.

Laut Polizei hätten die GegendemonstrantInnen nach der Auflösung nicht mit den Abbauarbeiten begonnen und die Demo nicht schnell genug verlassen, sondern Sprechchöre an die Abtreibungsgegner-Demo gerichtet. Weil die Protestierenden laut Polizei nicht reagierten, kesselten dutzende Beamte eine Gruppe von rund 30 Personen nach zehn Minuten ein. Videomaterial der Polizei zeigte die Demosituation.

Zweieinhalb Stunden eingekesselt

"Mir wird vorgeworfen, dass ich mich um 17.26 Uhr am Versammlungsort befunden habe, da waren wir bereits eingekesselt", hält ein Aktivist vor. Zudem seien die vorgespielten Videosequenzen der Polizei willkürlich gewählt und nur aus Sicht der Behörde förderlich. Bis 19.30 Uhr seien die DemoteilnehmerInnen festgehalten worden, um ihre Identität festzustellen. Zu einer direkten Konfrontation mit den AbtreibungsgegnerInnen kam es nicht.

Bei den Protestierenden trudelten in weiterer Folge Strafbescheide wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ein, wogegen sie nun berufen. Die Vielzahl an BeschwerdeführerInnen stellte das Verwaltungsgericht vor eine organisatorische Herausforderung. Es dauerte rund eine Stunde, bis jede und jeder einzeln aufgerufen wurde, um im Verhandlungssaal Platz zu nehmen. Auch die Klärung der Personalia zog sich in die Länge, obwohl die anwesenden AktivistInnen meist keine Angaben machten. Die Polizei beantragte vor dem Verwaltungsgericht, die Beschwerden abzuweisen. Das Urteil ergeht schriftlich. Eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Identitätsfeststellung und Einkesselung hat das Gericht bereits Ende Jänner zurückgewiesen.

Der von Abtreibungsgegnern durchgeführte "Marsch für das Leben" wird von "Jugend für das Leben" organisiert, die sich auch an dem jährlich stattfindenden "1.000-Kreuze-Marsch" beteiligt. Pro-Choice-Gruppen und FeminstInnen rufen immer zu einer Gegenkundgebung unter dem Motto "Pro Choice is ois!" auf. In den letzten Jahren verliefen die gleichzeitig stattfindenden Demonstrationen immer friedlich. 2014 kam es zuletzt zu Festnahmen. (Stefanie Ruep, 4.6.2018)