Neue Hürden, um als Drittstaatenangehöriger an einer österreichischen Hochschule eine Studienzulassung zu bekommen, sollen ab September aufgestellt werden.

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Die Begutachtungsfrist für das Fremdenrechtsänderungsgesetz ist abgelaufen. Darin beinhaltet sind auch Änderungen für Studierende aus Drittstaaten. Insgesamt 66 Stellungnahmen von Universitäten, Fachhochschulen, aber auch Interessenvertretungen wie Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer sind im Parlament eingelangt.

Die kritisierten Punkte sind in vielen Fällen identisch. Dazu gehört unter anderem, dass Studierende – in der Gesetzesvorlage wird durchgehend der Begriff Student verwendet – den Sprachnachweis auf Level A2 schon vor Studienbeginn erbringen müssen, und auch, dass das Studienprogramm mindestens 60 ECTS-Punkte wert sein muss. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. September, also noch während der Zulassungsfrist für das Studienjahr 2018/19. Auch dieser Zeitpunkt wird kritisch gesehen.

"Die Gesetzesvorlage zielt nur darauf ab, einen Missbrauch zu verhindern, die Internationalisierung des Bildungs- und Wissenschaftsstandortes wird durch dieses Gesetz eher konterkariert", sagt Stefan Zotti, Geschäftsführer des Österreichischen Austauschdienstes (Oead).

Keine Deutschprüfung in Herkunftsland

Zwar gibt Zotti zu, dass es nicht besonders kompliziert sei, in Österreich einen Aufenthaltstitel als Studierender zu bekommen, und es gab in den letzten Jahren auch Fälle, wo Personen um Studienzulassung ersucht haben und dann nie auf der Universität erschienen sind. "Die Frage ist: Sind die Maßnahmen dazu angetan, um das Problem zu lösen? Wir sind hier immer wieder im Gespräch mit österreichischen Vertretern vor Ort, wie man damit umgehen kann. Das löse ich auch nicht zwingend mit Sprachdokumenten. Es führt aber dazu, dass Interessierte aus bestimmten Regionen gar keine Möglichkeit haben, ihr Studium oder einen Teil davon in Österreich zu absolvieren. Wir schließen hier eine Anzahl an Studierenden aus, gerade aus Entwicklungsländern."

Auch die Kritik der Industriellenvereinigung geht in die gleiche Richtung. Zwar werde ein bestimmtes Sprachniveau als Zulassungsvoraussetzung positiv gesehen, vielfach könne aber im Herkunftsstaat gar keine Deutschprüfung abgelegt werden, heißt es in ihrer Stellungnahme. Nicht nur IV und Oead plädieren daher dafür, die Festlegung des Sprachniveaus als Teil der Autonomie der Universitäten zu sehen. "Gerade bei künstlerischen oder auch technischen Studienrichtungen sind die Deutschkenntnisse für den Studienerfolg nicht immer ausschlaggebend", ergänzt Zotti.

Innereuropäische Mobilität potenziell gefährdet

Die Anzahl der ausländischen Studierenden, primär von Drittstaatenangehörigen, werde signifikant abnehmen. "Aber im Gesetzestext gibt es eine Formulierung, die auch Potenzial hat, die innereuropäische Mobilität zu gefährden", sagt Zotti. Gemeint ist der Paragraf 63, bei dem es um das Verständnis der Unterrichtssprache geht. Für Zotti steht dieser Paragraf im Widerspruch zum Internationalisierungsgedanken an den Hochschulen. Hier müsse der Gesetzgeber noch nachschärfen, denn sonst werde es auch für Erasmus-Studierende schwierig. Schon jetzt würden Hochschulen spezielle Vorlesungen in Englisch anbieten, damit auch internationale Studierende teilnehmen können. Und im Science-Bereich werde ohnehin auf Englisch publiziert, auch wenn die Unterrichtssprache Deutsch sei.

Die klaren Regeln für die Bearbeitungsdauer, der Wegfall des Unterkunftsnachweises beim Antragstellen und die Möglichkeit, den Antrag auf Studienzulassung auch in Österreich stellen zu können, werden aber begrüßt. (Gudrun Ostermann, 7.6.2018)