Wurde Atanga zu Unrecht eingesetzt?

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Wien/St. Pölten/Wiener Neustadt – Die Aufstiegsfrage der Fußballbundesliga wird offenbar am grünen Tisch geklärt. Wie die Liga am Dienstag bestätigte, hat der unterlegene SC Wr. Neustadt eine Beglaubigung des Relegationsrückspiels gegen St. Pölten beantragt. Im Fokus: Der Einsatz von SKN-Akteur und Salzburg-Leihgabe David Atanga sowie die Frage nach der "Haltbarkeit" der Kooperationsspielerregelung. St. Pölten war "überrascht".

Atanga wechselte im Winter leihweise von Salzburg zu St. Pölten. Da er in dieser Saison bereits für den Meister sowie den FC Liefering gespielt hat, soll er laut Meinung der Wiener Neustädter laut FIFA-Regulativ für die Niederösterreicher nicht mehr einsatzberechtigt sein. Der SKN wird nun vom Senat 1 der Bundesliga zur Stellungnahme aufgefordert, um in weiterer Folge den Antrag von Wiener Neustadt zu behandeln.

"Die Nachricht des Wiener Neustädter Protestes hat uns völlig überrascht", stellte St. Pöltens General Manager Andreas Blumauer in einer Aussendung fest. Sein Team hatte sich in der Relegation nach einem 2:0 auswärts und 1:1 zu Hause durchgesetzt. Im Rückspiel am vergangenen Sonntag schoss Atanga den Treffer des Bundesliga-Schlusslichts.

Gemäß den Regularien der FIFA darf ein Profi pro Saison nur für zwei Clubs eingesetzt werden. Diese Vorgabe wird in Österreich aber mithilfe der Kooperationsspieler-Regelung für U22-Kicker und dank Liga-Sanktus vor allem von Red Bull umschifft. Atanga, der zuletzt beim WAC engagierte Igor und Samuel Tetteh vom LASK kickten in dieser Saison nicht nur für ihren aktuellen Verein und Salzburg, sondern auch schon für Liefering.

Doch auch Rapid machte von der typisch österreichischen Lösung bereits Gebrauch. Alex Sobczyk absolvierte in dieser Spielzeit Pflichtspiele für die Hütteldorfer, St. Pölten und eben auch für den Kooperationsclub SCWN. Ein Umstand, der Blumauer irritiert. "Der Club hat in diesem Frühjahr ja selbst von den Regeln der Bundesliga profitiert", erklärte der Manager. "Jetzt genau das ins Spiel zu bringen, verwundert doch ziemlich."

Zusätzlich verärgert ihn, dass man dem Konkurrenten die eigene NV Arena in den Wintermonaten als Ausweichstadion zur Verfügung gestellt habe. Nur deshalb hätte der SCWN die Lizenz erhalten. Für Blumauer: "Wir sind der Überzeugung, rechtens gehandelt zu haben und deshalb unser sportlich erreichter Klassenerhalt bestätigt wird." (APA, 5.6.2018)