Wien – Kärnten gilt ja dank des Villacher Faschings als Humorhochburg Österreichs. Beim Wiederbetätigungsprozess gegen vier junge Männer kann man erfahren, was im südlichsten Bundesland so alles erheiternd gefunden wird. Erstangeklagter Nico T., 22 Jahre alt und einmal vorbestraft, hat auf Facebook 48 einschlägige Bilder verbreitet, sammelte NS-Devotionalien, zusätzlich hat er am 18. März 2017 mit den Mitangeklagten Mario K., Mario M. und Marco K. bei einer Geburtstagsfeier im Lokal des Zweitangeklagten den Hitlergruß gezeigt und unter anderem "Heil Hitler" gerufen. Der Wirt fotografierte die Szenerie und postete es auf Facebook mit dem Kommentar "Bin stolz auf euch, 88".

Der Erstangeklagte sagt, dass er mit Beginn der Pubertät begonnen habe, sich für den Zweiten Weltkrieg zu interessieren. "Ich habe mich immer weiter hineingesteigert, dann sind auch Probleme mit Ausländern dazugekommen", entschuldigt er sich. "Ausländerfeindlichkeit ist noch kein NS-Gedankengut, sonst wären wir schlimm dran in Österreich", kann sich Norbert Gerstberger, Vorsitzender des Geschworenengerichts, nicht verkneifen.

"Linke Drecksau" und Weihnachtsgrüße mit Sigrune

Im Internet wurde T. jedenfalls deutlich. Und postete Dinge wie: "Was ist das für eine linke Drecksau? Wie heißt es so schön: Arbeit macht frei." Seine Weihnachtswünsche lasen sich so: "Ich ,vergas' euch zu sagen (das s als Sigrune, Anm.), dass ich euch heilsame Weihnachten wünsche."

Bilder mit Opfern von Konzentrations- und Vernichtungslagern kommentierte er mit "Bitte konzentriert euch" oder auch "Atemlos durch die Nacht". "Das ist wirklich letztklassig", merkt Gerstberger dazu an. T. versucht eine Erklärung: "Es ist schwarzer Humor. Ich habe es damals lustig gefunden." "Das ist ja irgendein Schaltfehler im Gehirn, oder?", kann der Vorsitzende keinen Witz erkennen.

Dafür, dass T. sich angeblich schon seit neun Jahren mit der NS-Zeit beschäftigt, zeigt er auch deutliche Wissenslücken. "Wie hat denn zum Beispiel Niederösterreich damals geheißen?", fragt Gerstberger den Kärntner. "Deutschland", hört der Vorsitzende als Antwort, die er auf "Niederdonau" korrigiert.

Anordnung zu Einzelführung in KZ

Nach mehrstündiger Beratung sprechen die Geschworenen alle vier Angeklagten schuldig. T. erhält zweieinhalb Jahre Haft, neun Monate davon unbedingt, die anderen zwischen neun und zwölf Monate. Zusätzlich müssen sie ein bereits begonnenes Antifaschismustraining fortsetzen und innerhalb eines halben Jahres eine Einzelführung im KZ Mauthausen besuchen. (Michael Möseneder, 5.6.2018)