Klagenfurt – Ein 27-jähriger Klagenfurter ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung von einem Geschworenensenat einstimmig schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte im Juni 2017 eine Hakenkreuzfahne gut sichtbar an der Balkonverglasung seiner Wohnung angebracht.

Der Angeklagte hatte sich teilweise schuldig bekannt. Er habe die Fahne hinausgehängt, habe mit dem Nationalsozialismus aber nichts zu tun, sagte er. Staatsanwalt Helmut Jamnig erklärte, das Hakenkreuz sei eines der bekanntesten Symbole der NSDAP. Mit dem Aufhängen der Fahne habe der Angeklagte ein deutliches Bekenntnis zu den Zielen dieser Partei abgegeben. Dabei spiele es keine Rolle, was er sich dabei gedacht habe, entscheidend sei, was er damit ausgelöst habe. Das Verbotsgesetz habe den Sinn, ein Aufkeimen des Nationalsozialismus zu verhindern. "Und es keimt leider auch heute noch an allen Ecken und Enden", sagte Jamnig.

Sehr viel Alkohol

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Kurt Oberleitner, sah bei seinem Mandanten keinen bedingten Vorsatz, NS-Ziele verfolgen zu wollen, und plädierte für einen Freispruch. Er verwies darauf, dass der Angeklagte nie Mitglied einer rechtsradikalen Vereinigung gewesen sei und mit dem Nationalsozialismus "nichts am Hut hat". An diesem Tag im Juni sei sehr viel Alkohol geflossen, im Zuge des Abends habe er die Fahne seinen Freunden und seinem Bruder gezeigt und die hätten dann gesagt, "du traust dich eh nicht, sie aufzuhängen." Daraufhin habe er sie an der Balkonverglasung befestigt. Aufgrund von Anzeigen von Nachbarn wurde die Fahne nach einigen Stunden entfernt.

In der Befragung durch den Vorsitzenden des Geschworenensenats, Richter Gerhard Pöllinger-Sorre erzählte der Angeklagte, die Fahne habe er auf einer italienischen Seite im Internet bestellt, die er zufällig beim Googeln über den zweiten Weltkrieg gefunden habe. Er wollte damit niemandem etwas Böses, ihm habe die Fahne einfach optisch gefallen. Dabei sei ihm sehr wohl bewusst gewesen, dass es verboten sei, NS-Symbole öffentlich zu präsentieren, meint er weiter. "Was ist mit der Fahne passiert?" fragte der Richter. "Die hat der Vater zerschnitten", antwortete der Angeklagte.

Mehrfache Vorstrafen

Der Mann ist wegen verschiedener Delikte wie schwerer Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl, schwerer Sachbeschädigung oder Hehlerei mehrfach vorbestraft. Darauf wies ihn einer der beisitzenden Richter, Manfred Herrnhofer, hin. "Sie haben genau gewusst, dass das Aufhängen einer Hakenkreuzfahne strafbar ist in Österreich. Und sie haben es gemacht. Sie wissen auch, dass es strafbar ist, Menschen zu verletzen und haben es auch gemacht."

Das Gericht wertete bei der Strafbemessung von 300 Tagsätzen zu je vier Euro und der bedingten Haft von zehn Monaten für den derzeit beschäftigungslosen Angeklagten das Geständnis und den starken Alkoholeinfluss als Milderungsgrund. Die Vorverurteilungen wegen Körperverletzung wurden als erschwerend angesehen. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (APA, 12.6.2018)