Google soll mithelfen, den anonymen Anzeiger in der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu identifizieren.

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Auch die US-amerikanischen Justizbehörden sind von den Turbulenzen rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) informiert. Denn die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am 25. April den Generalanwalt der Vereinigten Staaten in einem siebenseitigen Schreiben um Rechtshilfe ersucht. Die Wiener Behörde will in den USA eruieren, wer der unbekannte Absender jener anonymen Mails ist, in denen die Vorwürfe gegen BVT-Beamte und den Exkabinettchef des Innenministeriums erhoben wurden. Auf Basis dieses "Konvoluts" wurden die Ermittlungen begonnen, die Hausdurchsuchung im BVT Ende Februar wurde damit zum Teil begründet.

Name und Anschrift erwünscht

Um an die Identität des anonymen Anzeigers zu kommen, der laut WKStA-Rechtshilfeersuchen im April 2017 vier Mails von einer Gmail-Adresse versendet hatte, hat sich die Behörde im Dezember an Google, den Betreiber von Gmail, gewendet. Das US-Unternehmen Google Inc. sei ersucht worden, Namen und Anschrift des Teilnehmers bekanntzugeben, dem die E-Mail-Adresse damals zugewiesen war. Aus dem Antwortschreiben erschloss sich zwar die Identität des Anzeigers nicht, aber dafür, dass er einen weiteren Google-Dienst nutzte, an dem sich seine Aufenthaltsorte nachvollziehen lassen. Daher habe die Staatsanwaltschaft am 17. Jänner die Sicherstellung dieser Daten verfügt und Google Inc. darum ersucht. Am 6. Februar kam die Absage: Nicht Google Inc., sondern Google LLC habe diese Information. Die sei zwar gespeichert, aber es bedürfe eines Rechtshilfeersuchens, um sie zur Verfügung stellen zu können.

"Person mit Insiderwissen"

Im Rechtshilfeersuchen an den US-Generalstaatsanwalt sind die konkreten Vorwürfe (Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit) und die Namen der Beschuldigten genannt. Die Ausforschung des anonymen Anzeigers ist laut WKStA von "erheblicher" Bedeutung, da er als Zeuge zu Einzelheiten befragt werden könnte. Die WKStA geht davon aus, dass es sich bei ihm um "eine Person mit Insiderwissen" handle.

In einer internen Dienstbesprechung im Justizministerium hatte die ermittelnde Staatsanwältin angegeben, schon die "ersten Anordnungen" im Verfahren hätten der Ausforschung des anonymen Anzeigers gedient. IT-Experten hätten mittlerweile herausgefunden, in welcher Landeshauptstadt sich der Anzeiger befunden habe. Für Näheres brauche man Google. (gra, fsc, 15.6.2018)