Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer?

Die Höhe der Immobilienertragsteuer hängt wesentlich von der Höhe der Bemessungsgrundlage ab. Die Bemessungsgrundlage bildet sich aus Veräußerungserlös abzüglich der Anschaffungskosten. Hier muss unterschieden werden, wann das Grundstück erworben wurde.

Berechnung bei Altvermögen

Handelt es sich um Altvermögen (ein Grundstück das vor dem 31.03.2002 erworben wurde), gibt es pauschale Regelungen die besagen, dass 86 % des Veräußerungserlöses als Anschaffungskosten herangezogen werden können und nur 14 % des Veräußerungserlöses somit mit 30 % besteuert werden. Im Endeffekt kommen wir hier auf eine effektive Besteuerung von 4,2 %.

Berechnung bei Neuvermögen

Handelt es sich um Neuvermögen (Vermögen, das nach dem 31.03.2002 erworben wurde), greifen die allgemeinen Regelungen. Das heißt Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten sind dem Steuersatz zu unterwerfen. Weitere Kosten, wie Finanzierungskosten können nicht mehr abgezogen werden.