Bereits im Jänner 2017 stellte SPÖ-Chef Christian Kern den Plan A vor. Darin enthalten ist auch der Zwölfstundentag, der allerdings an mehrere Bedingungen geknüpft ist.

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Wien – Die Regierungsseite verweist immer wieder darauf, dass der Zwölfstundentag auch im Plan A von SPÖ-Chef Christian Kern enthalten sei. Das ist richtig. Die SPÖ schlägt selbst eine flexiblere Arbeitszeitregelung vor, verknüpft die Möglichkeit eines Zwölfstundentags allerdings mit mehreren Bedingungen bis hin zu einem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen. "Bei Gleitzeit sollen zwölf Stunden tägliche Arbeitszeit möglich werden, jedoch nur, wenn als Ausgleich längere zusammenhängende Freizeitblöcke genommen werden können."

Die SPÖ wolle zwar eine gewisse Flexibilisierung bei Arbeitszeiten möglich machen, Bedingung sei aber eine innerbetriebliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Seite und die volle Entlohnung geleisteter Überstunden.

"Generell nicht vorstellbar"

Dezidiert heißt es im Plan A: "Ein genereller Zwölfstundentag ist für uns nicht vorstellbar." Arbeitnehmer sollen laut SPÖ für jede Überstunde, die geleistet wurde, auch in Zukunft ihre Zuschläge bekommen. Das ist im Regierungsplan nicht vorgesehen. Auch eine Freiwilligkeit bei der Einteilung eines Zwölfstundentags oder der 60-Stunden-Woche ist im Regierungsplan nicht vorgesehen.

Außerdem sollen laut SPÖ Arbeitnehmer das Recht auf Änderung des Arbeitszeitausmaßes (Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit und umgekehrt, Änderung des Teilzeitausmaßes et cetera) erhalten. Damit soll ein Recht auf eine "selbstbestimmte Erwerbsbiografie" verwirklicht werden, das würde auch zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie führen. Von diesem Wunsch der SPÖ ist im Regierungsplan keine Rede.

Interessen abgestimmt

Im Plan A heißt es: "Das Wahlarbeitszeitmodell soll ab einer bestimmten Betriebsgröße und einer bestimmten Beschäftigungsdauer gelten. Je besser ein betriebliches Arbeitszeitkonzept ausgestaltet ist, in dem die umfassenden Interessen der Belegschaft und des Betriebes aufeinander abgestimmt sind, desto weniger wird es zu Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern und Unternehmen kommen."

Einkommensgrenze

Klare Vorstellungen hat die SPÖ auch zur Zulässigkeit von All-in-Vereinbarungen formuliert. Diese sollten nur mehr ab einem Bruttolohn von mindestens 5.000 Euro im Monat zulässig sein, um schwächere Einkommensgruppen weitgehend davor zu schützen. "Im Gegenzug dazu stellen wir uns klarere Regelungen vor, wann das Arbeitszeitgesetz jetzt tatsächlich zur Anwendung kommt und wann nicht", heißt es im Plan A. "Wer Verantwortung trägt, sich die Arbeit selbst einteilen kann und über 7.000 Euro verdient, soll ganz aus dem Arbeitszeitregime ausgenommen werden. Mit Einführung einer Einkommensgrenze soll dies nun eindeutig feststellbar sein." (Michael Völker, 18.6.2018)