Der Initiativantrag von ÖVP und FPÖ zur Arbeitszeitflexibilisierung erleichtert nicht nur den Zwölf-Stunden-Arbeitstag, er macht es auch schwerer, sich vor diesem durch einen simulierten Krankenstand zu drücken.

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Türkis-Blau will auch gegen erschlichene Krankenstände härter vorgehen. In dem Gesetzesantrag der Abgeordneten Peter Haubner (ÖVP) und Wolfgang Klinger (FPÖ), in dem die neue Zwölfstundenregelung festgeschrieben wird, findet sich auch eine Passage zu Krankenständen. Der genaue Inhalt der Bestimmung sorgte am Montag aber für ziemliche Verwirrung.

Im Gesetzesantrag heißt es, die Krankenkassen sollen Maßnahmen gegen Versicherungsmissbrauch ergreifen und Risiko- und Auffälligkeitsanalysen durchführen, etwa im Fall von Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit, dem missbräuchlichen Bezug von Heilmitteln und Heilbehelfen.

Laut Auskunft der Wiener und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse gibt es solche Risikoanalysen bereits. Lassen sich Dienstnehmer von einem Arzt krankschreiben, geht eine Meldung an die zuständige Kasse. Mittels Software werden diese Meldungen nach Auffälligkeiten untersucht. Wenn jemand zum Beispiel trotz einer harmlosen Diagnose ungewöhnlich lange krankgeschrieben wird, schlägt das System Alarm. Auch eine ungewöhnlich häufige Verlängerung des Krankenstandes fällt auf.

Keine Auskunft

Die Kassen gehen der Sache nach, etwa indem sie Patienten zu einem Gespräch mit einem der eigenen Ärzte einladen oder einen Kontrollbesuch durchführen.

Was also bringt die Gesetzesnovelle? Der ÖVP-Abgeordnete Haubner war für den STANDARD nicht erreichbar. Der zweite Abgeordnete hinter dem Gesetzesantrag, der FPÖ-Politiker Wolfgang Klinger, sagte, dass er zur Frage nichts sagen könne. Er verwies auf eine richterliche Entscheidung kommende Woche in der Causa.

Wenn das Urteil da ist, könne er Auskunft geben. Um welchen Fall es geht, dazu könne er auch nichts sagen. Aber warum bringt er den Gesetzesantrag ein? Dazu "sage ich jetzt gar nichts mehr". Bei der Wiener und der Oberösterreichischen Krankenkasse ist von einer anstehenden Gerichtsentscheidung im Umfeld von Krankmeldungen und Kontrollen nichts bekannt. (18.6.2018)