Die elektronisch-basierte Prüfung von Krankenständen, wie sie die Regierung nun gesetzlich plant, gibt es schon in einigen Krankenkassen. Wie ein Rundruf der APA zeigt, setzen beispielsweise die Salzburger und die Steirische Gebietskrankenkasse auf entsprechende Tools. In anderen Länderkassen steht man dem Einsatz zumindest positiv gegenüber.

Im Bundesland Salzburg führt die Gebietskrankenkasse die Kontrollen der Krankenstände jetzt schon zum Großteil EDV-gestützt durch, sagte Sprecherin Karin Hofer. Schreibe etwa ein Arzt einen Patienten wegen eines grippalen Infekts für drei Wochen krank, schlage das System automatisch Alarm. "Da laufen sehr komplexe Algorithmen." Diese Fälle werden überprüft: "Pro Tag gehen bei uns 100 bis 150 schriftliche Aufforderungen zur Kontrolle beim Chefarzt hinaus." Darüber hinaus gebe es in bestimmten Fällen die sogenannte aufsuchende Kontrolle, also beim Patienten zu Hause. Zudem werde Hinweisen, die bei der Krankenkasse eingehen, in begründeten Fällen nachgegangen.

Ähnlich äußert sich die steirische GKK: "Das System erkennt Häufigkeiten bei Krankenständen." Dadurch könnten auch Prüfungen veranlasst werden. "Kontrollen bei Verdachtsfällen gibt es daher jetzt auch schon." Eine "große Neuerung" werde die Ankündigung der Regierung also eher nicht sein, hieß es.

Schon seit Jahren setzt man in der oberösterreichischen GKK auf Software, die ähnlich wie ein Virenscanner funktioniert und Auffälligkeiten erkennen kann. Damit würden Dienstgeber kontrolliert, um Schwarzarbeit aufzudecken, aber eben auch Arbeitnehmer. Auffällige Häufungen von Krankenständen würden so erkannt, hieß es heute im Ö1-"Morgenjournal".

Kontrollen im Dienstgeberbereich

Bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird ein Analysetool derzeit nur für Kontrollen im Dienstgeberbereich eingesetzt. Die NÖGKK stehe dazu, dass Missbrauch auf allen Ebenen bekämpft werden soll – daher sei Kontrolle für die NÖGKK immer schon wichtig gewesen, hieß es in einer Stellungnahme. "Wir finden es allerdings befremdlich, dass die Kontrollmechanismen und die Sanktionen für die Arbeitgeber abgebaut werden sollen – nach dem Motto 'Beraten statt Sanktionen', während bei den Arbeitnehmern der gegenteilige Weg eingeschlagen wird", wurde mitgeteilt. Es sollten gleiche Maßstäbe für alle gelten, hieß es.

Krankenstands-Kontrollen gibt es auch in Vorarlberg. Allerdings sei die Ausgangslage eine andere als etwa in Oberösterreich, sagte der Leiter der Leistungsabteilung der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK), Herbert Seethaler, auf APA-Anfrage. Dort hätten Krankmeldungen kein Enddatum, bei Überschreiten der durchschnittlichen Krankheitsdauer (je nach Diagnose) würde die Krankenkasse aktiv.

Verdacht auf Missbrauch

Dies sei in Vorarlberg nicht nötig, weil Ärzte nur für eine bestimmte Zeit krankschreiben. Tätig wird die VGKK aber, wenn der Dienstgeber einen Verdacht auf Missbrauch anzeige. Zudem würden Kranke nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und kontrolliert. "Auffällig lange Krankenstände werden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen", ergänzte Seethaler. So würde etwa jemand zum ärztlichen Dienst der VGKK vorgeladen, der bereits seit längerem an einer depressiven Phase leide, bisher aber nur bei einem praktischen Arzt war.

Insgesamt führe die VGKK pro Jahr durchschnittlich 5.700 Kontrollen durch. "Ich glaube, dass dabei die Präventivwirkung mehr bringt, als wirklich Strafen verhängt werden", sagte Seethaler. Einer Software, die ähnlich wie ein Virenscanner Auffälligkeiten bei Versicherten erkennt, könnte Seethaler einiges abgewinnen. "Das wäre sicher unterstützend für uns", so der VGKK-Mitarbeiter.

Für "ein bisschen übertrieben" hält der Direktor der Kärntner Gebietskrankenkasse, Johann Lintner, die aktuelle Diskussion um die Kontrolle von Krankenstands-Missbräuchen: "Das ist vielleicht ein bisschen ein Ablenkungsmanöver vom Zwölf-Stunden-Tag." Die Krankenkassen würden bereits jetzt schon Krankenstände überprüfen, "und zwar ohne politischen Auftrag". Das reiche von der Überprüfung von Meldungen über verdächtige Krankenstände, die man von Arbeitgebern bekommt, bis hin zu "engmaschigen Kontrollen" von auffälligen Personengruppen. Weiters habe man auch kurzfristige Krankenstände im Visier und lade Personen vor, die über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind. (APA, 19.6.2018)