Was ist eine Genossenschaftswohnung? Erklärt von Doris Molnar, allgemein beeidete gerichtlich zertifizierte Sachverständige.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Was ist eine Genossenschaftswohnung?

Eine Genossenschaftswohnung ist eine von einer gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) errichtete Mietwohnung, die fast immer staatlich gefördert wird und daher im Vergleich zu privaten Mietwohnungen eine niedrigere Miete zur Folge hat. Diese gemeinnützigen Bauträger unterliegen Beschränkungen bei der maximalen Gewinnerzielung und müssen diese Gewinne wieder in Wohnbaumaßnahmen im Inland investieren. Dafür erhalten sie im Gegenzug oft Wohnbauförderungen.

Wie im Video erklärt, ist eine GBV aber nicht automatisch eine Genossenschaft, sondern kann auch als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) organisiert sein. In Österreich lebt rund jeder Fünfte in einer Wohnung, die von einer der rund 190 Gemeinnützigen errichtet wurde.

Bei Genossenschaftswohnungen fällt meist ein sogenannter Finanzierungsbeitrag an. Dieser ist eine höhere Einmalzahlung, die von den künftigen Mietern als Grund- oder Baukostenbeitrag an die Bauträger gezahlt wird und nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent zurückbezahlt wird.

Wer bekommt eine Genossenschaftswohnung?

Ein Großteil der von gemeinnützigen Bauvereinigungen gebauten Wohnungen in Österreich ist mithilfe der Wohnbauförderung errichtet worden. Diese wird in den einzelnen Bundesländern durch Gesetze und Richtlinien geregelt, auf welche die Bauträger bei der Vermietung Rücksicht nehmen müssen – zum Beispiel die Einhaltung von Einkommensgrenzen. In Wien beträgt etwa die Höchsteinkommensgrenze für geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen rund 45.000 Euro netto jährlich für eine Person und knapp 68.000 Euro bei einem Zweipersonenhaushalt. Zudem müssen Mieter und Mieterinnen mindestens 18 Jahre alt sein, und es muss ein dringender Wohnbedarf bestehen. Das heißt, die Genossenschaftswohnung darf keine Zweitwohnung sein, sondern muss als Hauptwohnsitz geführt werden. Weiters ist eine EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung erforderlich.

Interessenten können sich direkt bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen informieren und vormerken lassen. Bundesländerspezifische Informationsstellen wie das Wohnservice Wien geben ebenso Auskunft über geförderte Wohnbauprojekte.

Was sind die Vorteile einer Genossenschaftswohnung?

Hauptargument für Genossenschaftswohnungen ist die im Vergleich zum freien Immobilienmarkt niedrigere Miete, da die Errichtung der meisten Wohnungen staatlich gefördert wird. Durchschnittlich liegt die Miete um 20 Prozent unter dem Niveau von privaten und gewerblichen Vermietern. Weitere Vorteile stellen ein unbefristeter Mietvertrag und der Wegfall der Provision dar. Zudem gibt es teilweise die Option zum Kauf der Wohnung zwischen dem 10. und dem 15. Mietjahr. Dabei wird der zu Mietbeginn entrichtete Finanzierungsbeitrag berücksichtigt, nicht aber die bis dahin bezahlte Miete.

Welche Unterlagen sind für eine Genossenschaftswohnung erforderlich?

Die folgenden Unterlagen werden oft im Rahmen des Bewerbungsprozesses für eine Genossenschaftswohnung benötigt. Mithilfe dieser Unterlagen kann die gemeinnützige Bauvereinigung prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anmietung einer Genossenschaftswohnung erfüllt sind. Es können aber noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • Einkommensnachweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (oder EWR/EU-Pass oder Flüchtlingsnachweis)
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass
  • Sozialversicherungskarte
  • eventuell Heiratsurkunde (scu)