"Kurier"-Chef Helmut Brandstätter klagte Wolfgang Fellners "Österreich".

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Wien – Wolfgang Fellners Mediengruppe Österreich verliert einen Prozess gegen "Kurier"-Herausgeber und -Chefredakteur Helmut Brandstätter und muss eine Entschädigung in der Höhe von 9.000 Euro zahlen sowie Widerrufe veröffentlichen. Der Grund für die – noch nicht rechtskräftige – gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Oberlandesgericht Wien waren zwei Artikel, die am 21. und 22. August 2016 unter den Titeln "Kurier-Chef versorgt Sohn im Büro von Kern" und "Wirbel um Kurier-Chef Brandstätter: Hat er Sohn bei ÖBB-Chef Kern versorgt?" erschienen sind – der STANDARD berichtete.

Darin behauptete "Österreich" etwa, dass Brandstätter seinen Sohn "auf einem hoch bezahlten Job" bei den ÖBB untergebracht habe. Zum damaligen Zeitpunkt stand SPÖ-Chef Christian Kern an der Spitze der ÖBB. Die ÖBB hätten sich wiederum, insinuierte "Österreich", auf diese Weise das Wohlwollen des "Kurier"-Chefs erkauft, der dann später, als Kern bereits Kanzler war, nicht mehr kritisch über den SPÖ-Chef berichtet hätte.

"Österreich" schrieb etwa: "Und fest steht, dass Brandstätter senior in seiner Funktion als Kurier-Chefredakteur seit der Versorgung seines Sohns in keinem einzigen Kommentar mehr ein wirklich kritisches Wort über den ÖBB-Chef oder den Kanzler Kern verloren hat." Brändstätter setzte sich juristisch zur Wehr, auf Facebook und gegenüber den "Kurier"-Mitarbeitern erklärte er vor zwei Jahren den Sachverhalt so:

Das Oberlandesgericht Wien sieht in den "Österreich"-Artikeln eine "wahrheitswidrige Behauptung". Der Vorwurf, Brandstätter sei in seiner redaktionellen Gestion käuflich, tangiere die "Grundfesten der journalistischen Ehre" und berühre das "journalistische Selbstverständnis", heißt es in dem Urteil, über das der "Kurier" schreibt und das dem STANDARD vorliegt.

"Österreich" wurde zu einer Entschädigung in der Höhe von 9000 Euro verurteilt und zur Zahlung der Prozesskosten, die der "Kurier" mit 12000 Euro angibt. "Österreich" muss in den nächsten Tagen außerdem Widerrufe in der Wochenendausgabe, einer Ausgabe unter der Woche und Online veröffentlichen. Eine ordentliche Revision gegen das Urteil ist nicht zulässig. Möglich ist noch eine außerordentliche Revision, die allerdings keine aufschiebende Wirkung mehr hätte. "Österreich"-Anwalt Peter Zöchbauer kündigte auf STANDARD-Anfrage an, ein Rechtsmittel zu erheben.

Der Unterlassungsteil, dass sich Brandstätter habe kaufen lassen, ist bereits seit Monaten rechtskräftig. (omark, 25.6.2018)