Darf ich meine Genossenschaftswohnung vermieten? Erklärt von Doris Molnar, allgemein beeidete gerichtlich zertifizierte Sachverständige.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Geförderte Mietwohnungen unterliegen den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes im Vollanwendungsbereich.

Wenn es sich um eine Wohnung einer gemeinnützigen Bauvereinigung handelt, so unterliegt diese dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, dem Hauptgesetz oder dem Spezialgesetz für gemeinnützige Bauvereinigungen. Dort gibt es Querverweise, in welchem Bereich das Mietrechtsgesetz gilt, das heißt bei der Weitergabe und bei den Kündigungsgründen gilt das Mietrechtsgesetz. Es ist in den Kündigungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes eindeutig definiert, dass der Vermieter einen Mietvertrag kündigen darf, wenn der Mieter seine Wohnung zur Gänze weitergibt, also weitervermietet.