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Grundsätzlich sind sowohl Alt- als auch Neubauwohnungen als Vorsorgeobjekte geeignet. In der Regel sind die klassischen Vorsorgewohnungen jedoch Neubauwohnungen, weil der Mietzins frei vereinbart werden kann. Altbauwohnungen sind an bestimmte Grenzen des Mietrechts gebunden, was die Bewirtschaftung schwieriger macht.