Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrages. Erklärt von Rudolf North, Immobilienexperte.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Der wesentliche Bestandteil eines Kaufvertrages ist die Kaufsache, im Falle eines Immobilienerwerbs sind das der Kaufpreis und die Immobilie.

Wer muss im Vertrag genannt werden?

Der Käufer und der Verkäufer müssen im Vertrag genannt werden. Die beiden Parteien müssen sich über den Preis und die Sache einigen, und über diese Einigung – den Konsens – kommt der Vertrag zustande.

Muss der Kaufvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Kaufverträge im Bereich der Immobilien sind Konsensualverträge. Das bedeutet, dass ein Kaufvertrag für eine Immobilie auch mündlich zustande kommen kann. Nur in besonderen Fällen, wie bei einer Sachwalterschaft, muss der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden. Ansonsten ist ein mündlicher Vertrag ausreichend, und er kommt bereits durch die Willenseinigung über Kaufsache und Kaufpreis zustande.

Es ist aber unbedingt empfohlen, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Zum einen ist ein schriftlicher Vertrag aus Beweisgründen empfohlen. Zum anderen ist bei der Eintragung ins Grundbuch eine Aufsandungserklärung zwingend notwendig, die typischerweise schriftlich und beglaubigt Bestandteil des Kaufvertrages ist.