Worauf ist bei der Übergabe einer Mietwohnung zu achten? Erklärt von Elisabeth Rohr, Geschäftsführerin bei Elisabeth Rohr Real Estate e.U.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Üblicherweise begleiten Makler die Vertragsparteien zur Wohnungsübergabe. Das Übergabeprotokoll wird vom Makler mitgebracht und enthält wesentliche Dinge wie zum Beispiel den Zustand der Wohnung oder etwaige Mängel.

Bei Mängeln unterscheidet man prinzipiell zwei Arten:

  • Mängel, die vom Vermieter noch zu beheben sind
  • Mängel, die einfach nur dokumentiert werden, um später Streitigkeiten auszuschließen

Es gibt ein Schlüsselübergabeprotokoll, in dem dokumentiert wird, wer, wann, wie viele Schlüssel übergeben beziehungsweise erhalten hat. Wichtig zu beachten ist auch, dass alle Bedienungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen vorgefunden werden und diese auch wirklich aufgehoben werden.

Weiters sollte spätestens bei der Wohnungsübergabe der Meldezettel ausgefüllt werden, der auch vom Vermieter zu unterschreiben ist.

Außerdem empfiehlt es sich zu überprüfen, ob sich das Vertragsobjekt überhaupt zum bedungenen Gebrauch eignet. Prinzipiell sollte dies im Vorfeld festgestellt werden, aber es passiert ab und an auch, dass jemand das Objekt eigentlich ganz anders nutzen möchte, als es der Widmung der Wohnung tatsächlich entspricht.