Was ist der Richtwertmietzins? Erklärt von Sandra Bauernfeind, Immobilienmaklerin.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Der Richtwertmietzins wurde im März 1994 eingeführt. Er kommt im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zum Tragen, welches drei Mietzinsarten kennt:

  1. die Angemessenheit
  2. den Richtwertmietzins
  3. die Kategorie-D-Mietzins

Der Richtwertmietzins kommt bei Wohnungen bis zu 130 m² zu tragen. Dieser beruht auf einem Richtwert (in Wien derzeit 5,39 Euro) und wird dann mit Zu- und Abschlägen zu diesem Betrag zum Beispiel für besondere Ausstattungsmerkmale berechnet.

Was sind Zu- und Abschläge?

Der größtmögliche Zuschlag ist in der Regel der Lagezuschlag, sofern dieser verrechnet werden kann. Der größtmögliche Abschlag ist in der Regel der Befristungsabschlag, der mit 25 Prozent zu tragen kommt.