Wien – Die nunmehr rechtliche Auseinandersetzung zwischen einem Bierladenbetreiber in der Wiener Josefstadt und der grünen Ex-Abgeordneten Sigi Maurer spitzt sich weiter zu: Am Donnerstag machte Maurer via Twitter und Facebook publik, dass der Mann, von dessen Geschäftsaccount sie Ende Mai obszöne Privatnachrichten erhalten hat, nicht nur Privatanklage gegen sie erhebt – die von ihm erhobenen Ansprüche belaufen sich insgesamt auf einen Wert in der Höhe von 60.000 Euro.

Konkret klagt der Geschäftsbetreiber wegen übler Nachrede und Kreditschädigung – für den von ihm ins Treffen geführten Schaden, den Maurer ihm durch das Veröffentlichen seiner Identität zugefügt haben soll, will er 20.000 Euro. Dazu stellte er laut Maurer einen medienrechtlichen Antrag auf Entschädigung für die erlittene Kränkung – auf 40.000 Euro.

Rückblick: Ende Mai hat Maurer vom Account des Bierladenbetreibers aus nicht nur höchst vulgäre Aufforderungen zum Oralsex bekommen, sondern auch diesen Satz erhalten: "Dein fetter Arsch turned mich ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten Arsch, damit dir einer abgeht du kleine dreckige Bitch !!!" (sic!)

Sigi Maurer zum STANDARD: "Es ist ein Präzedenzfall mit unklarem Ausgang, da muss ich jetzt durch. Ich kämpfe weiter, auch für alle anderen betroffenen Frauen. Es kann schließlich nicht sein, dass man sexistische Hassnachrichten im Jahr 2018 einfach erdulden muss."
Foto: Matthias Cremer

Der Mann will diese Botschaften nicht verfasst haben – via Posting distanzierte er sich von der Wortwahl der Nachrichten und verwies darauf, dass "mehrere Leute den PC" in seinem Betrieb nutzen würden.

Wie berichtet, zeigt der Vorfall ein rechtliches Dilemma im Zuge von derartigen sexuellen Verbalerniedrigungen auf: Einerseits gilt Maurers Identitätspreisgabe als problematisch, andererseits ist der Versand solcher Botschaften keine gerichtlich strafbare Handlung – deswegen genießt der mutmaßliche Absender womöglich gar keinen Identitätsschutz.

Der aktuelle Tweet von Maurer zu ihrer Causa.

Allerdings gerät Maurer mit der Privatanklage des Lokalbetreibers nun selbst unter Beweisdruck nachzuweisen, dass die Botschaften tatsächlich von dem Mann und niemand anderem stammen. Verliert sie als Belästigte diesen Prozess, müsste sie außerdem noch die Gerichtskosten tragen. Maurer zum STANDARD: "Es ist ein Präzedenzfall mit unklarem Ausgang, da muss ich jetzt durch. Ich kämpfe weiter, auch für alle anderen betroffenen Frauen. Es kann schließlich nicht sein, dass man sexistische Hassnachrichten im Jahr 2018 einfach erdulden muss."

Prozess nach dem Sommer

Auf STANDARD-Anfrage hält Adrian Hollaender, Anwalt des Bierladenbetreibers, zu dem Fall fest: "Die öffentliche Anprangerung meines Mandanten hat seine Persönlichkeitsrechte in eklatanter Weise verletzt. Es bedarf daher einer deutlichen juristischen Reaktion auf diesen massiven Eingriff in die Rechtssphäre seiner Person und seines Betriebes. Aus diesem Grund war die Erhebung einer Privatanklage erforderlich!"

Anwältin Maria Windhager wiederum, die Maurer in der Causa vertritt und übrigens auch den STANDARD stets in medienrechtlichen Angelegenheiten, erklärt, dass der Verhandlungstermin bereits anberaumt wurde – und zwar mit 4. September am Wiener Landesgericht für Strafsachen. (Nina Weißensteiner, 28.6.2018)