Braucht es für den Kauf einer Immobilie einen Notar? Angelika Kompein, Notarsubstitutin, beantwortet Fragen rund um Liegenschaftskauf und Zustandekommen eines Vertrags.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Da ein Kaufvertrag mit der Einigung über Ware und Preis wirksam abgeschlossen ist, ist für das Zustandekommen eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft grundsätzlich kein Notar erforderlich.

Vorsicht bei voreiligem Kaufanbot

In der Praxis bedeutet das, dass ein Kaufvertrag bereits durch die Annahme eines abgegebenen Kaufanbots durch den Verkäufer zustande kommt. Die bloße Einigung über das Kaufobjekt und den dafür zu zahlenden Preis, ohne weitere Details zu berücksichtigen, ist für den Abschluss eines Kaufvertrages ausreichend.

Daher ist es für den Käufer wichtig, dass er nicht übereilt ein Kaufanbot abgibt, denn wenn es der Verkäufer angenommen hat, ist ein Kaufvertrag abgeschlossen. Ob bereits eine Finanzierung gesichert ist oder nicht, ist in diesem Fall nicht relevant. Das heißt: Wenn die Finanzierung nicht zustande kommt, kann das für die Käuferseite zu einem Problem werden.

Wann ist der Notar erforderlich?

Das Grundbuchsgesetz sieht vor, dass für die Eintragung eines Rechtes im Grundbuch bestimmte Urkunden erforderlich sind. Das können öffentliche Urkunden sein, etwa gerichtliche Vergleiche, Beschlüsse, Urteile, Notariatsakte oder Urkunden, auf denen die Unterschriften der Parteien gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.

In der Praxis bedeutet das, dass man den Kaufvertrag selbst schriftlich verfassen, zu Gericht gehen und ihn dort beglaubigen lassen könnte – und dann selbst die Eintragung im Grundbuch bewirkt. Somit braucht man auch keinen Notar. Da das Grundbuchsgesetz jedoch bestimmte Formulierungen und Klauseln im Vertrag vorsieht, ist es ratsam, für diesen Prozess einen Anwalt oder Notar beizuziehen.