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Eine neue EU-Richtlinie, die den Konsumentenschutz stärken soll, macht demnächst mindestens 3.000 österreichische Hoteliers und Zimmervermieter zu Pauschalreiseanbietern.

Foto: Reuters/OSMAN ORSAL

Wien – Urlaub in Europa wird für Konsumenten noch sicherer, zumindest was das Finanzielle bei einer Insolvenz in der Tourismusbranche betrifft. Mit 1. Juli tritt die lang diskutierte EU-Pauschalreiserichtlinie in Kraft, mit der Anbieter touristischer Leistungen nachweislich Vorsorge treffen müssen, dass sie Kunden im Fall des Falles schadlos halten können – über eine Versicherung oder Bankgarantie. Auch Hotels, die neben Zimmer und Halbpension auch andere Leistungen mitverkaufen, sind davon betroffen. Für sie hat man ein spezielles Arrangement ersonnen.

Dabei handelt es sich um eine Pauschalabdeckung. Zustande gekommen ist sie auf Initiative der Tourismusbank ÖHT. In enger Abstimmung mit dem Tourismusministerium und anderen touristischen Stakeholdern ist ein Anforderungsprofil entwickelt worden, für das dann im Zuge einer internationalen Ausschreibung der größte deutsche Tourismusversicherer HDI als Partner gewonnen wurde.

Die maßgebliche Größe für die Berechnung der Prämie ist der Hotelumsatz. Bei einer Million Euro beläuft sich die Jahresprämie beispielsweise auf 1.500 Euro. Die Sätze sind degressiv gestaffelt – je höher der Umsatz, umso niedriger ist im Vergleich die Prämie.

"Einfache und unbürokratische Lösung"

ÖHT-Chef Wolfgang Kleemann sprach bei der Vorstellung des Modells von einer "einfachen und unbürokratischen Lösung", bei der auch die Kosten "überschaubar" seien. Handlungsbedarf hätten etwa 3.000 bis 4.000 Hoteliers in Österreich. Am meisten Anfragen seien bisher von Hotels mit Jahresumsätzen zwischen drei und fünf Millionen Euro eingegangen, sagte Gerhard Ulmer, Geschäftsführer der Tourismusversicherungsagentur. Diese dient als Anlaufstelle für die Anträge. Gegen Insolvenz versicherte Betriebe erhalten ein Gütesiegel, mit dem sie auf ihrer Homepage werben können. Der Gast weiß dann schon bei der Buchung, dass seine Anzahlung im Fall des Falles nicht verloren ist.

Der Schritt vom einfachen Zimmervermieter zum Pauschalreiseanbieter ist kurz. Macht die Nebenleistung (inkludierter An- und Abtransport, Skipass, Theaterkarte etc.) 25 Prozent der Hotelrechnung aus, handelt es sich definitionsgemäß um ein Pauschalangebot und ist folglich von der Neuregelung erfasst. Mit der Umsetzung der Richtlinie ist Österreich leicht im Verzug. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz endet kommenden Freitag, in Kraft treten wird es voraussichtlich Anfang September.

Konsumentenschutz

Reisebüros, die Pauschalreisen verkaufen, sind schon seit Anfang der 1990er-Jahre verpflichtet, Kundengelder abzusichern. Durch den vermehrten Online-Vertrieb und das Aufkommen neuer Spieler auf dem touristischen Markt sah sich die EU starkem Druck der Konsumentenschützer ausgesetzt, aktiv zu werden und die gesetzlichen Regelungen an die heutige Zeit anzupassen. Vertreter der Hotellerie waren und sind noch immer nicht begeistert davon, sprechen von zusätzlicher Bürokratie und steigenden Kosten. Sie verweisen auch darauf, dass es in den vergangenen Jahrzehnten zumindest in Österreich keinen einzigen Insolvenzfall in der Branche gegeben habe, bei dem auch nur ein Gast seine Anzahlung verloren hätte. (stro, 29.6.2018)