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Österreich ist bei der Sammlung von Fluggastdaten besonders neugierig. Die heimische Regierung übererfüllt die EU-Richtlinie.

Foto: Reuters/Rellandini

Österreich sammelt nun systematisch Daten von Flugpassagieren. Dabei gibt die schwarzblaue Regierung den Streber, der die diesbezügliche EU-Richtlinie übererfüllt, wie Neos-Vizeklubobmann Nikolaus Scherak zum STANDARD sagt. So erlaubt das vergangene Woche beschlossene Gesetz dem Innenminister, die Anwendbarkeit auch auf innereuropäische Flüge per Verordnung auszuweiten. "Das ist in der Richtlinie nicht vorgesehen", erläutert Scherak.

Erfasst werden nicht nur Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontaktangaben der Flugpassagiere, sondern auch andere Informationen, über die die Fluglinien verfügen, wie Reiseverlauf, Zahlungsinformationen, Namen von Mitreisenden und etwaige weitere Daten wie Passnummer und Staatsangehörigkeit.

Nachrichtendienste dabei

Die Daten werden von den Fluglinien u. a. Staatsanwaltschaften, Gerichten und Zollbehörden zur Verfügung gestellt. Quasi in letzter Minute haben sich auch Nachrichtendienste des Bundesheeres, das Heeresnachrichtenamt und das Abwehramt in das Gesetz reklamiert. Mit Erfolg, auch sie bekommen künftig Fluggast-Informationen.

Verwendet werden dürfen die gesammelten Daten für Zwecke der Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten, deren Höchststrafe mehr als drei Jahre beträgt. Darunter fallen etwa Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Waffen- und Drogenhandel, Korruption, Cyberkriminalität, Produktpiraterie, Vergewaltigung, Kriegsverbrechen oder Entführungen. (sum, 29.06.2018)