Die Arabische Kultusgemeinde wird vorerst nicht aufgelöst.

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Wien – Die Arabische Kultusgemeinde hatte mit der Beschwerde gegen ihre Auflösung Erfolg: Das Verwaltungsgericht gab der Berufung gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des entsprechenden Bescheids statt. Das berichtet der "Kurier". Die Kultusgemeinde erhalte damit ihre Rechtspersönlichkeit – vorerst – zurück. Damit sind sämtliche von der Bundesregierung geschlossenen Moscheen wieder geöffnet.

Eine Bestätigung des Gerichts gab es dazu auf APA-Anfrage nicht. Seitens des Kultusamts im Bundeskanzleramt lag noch keine Stellungnahme vor.

Durch die Entscheidung können die Vertreter der Arabischen Kultusgemeinde regulär an der Sitzung des "Schura-Rates" der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Samstag teilnehmen.

Das Prüfverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Vorwürfe der Kultusamtes, wonach die in zumindest einer der sechs Moscheen gepredigten Inhalte salafistisch und nicht mit den österreichischen Werten vereinbar seien, stehen weiter im Raum. Zudem hieß es bis dato, dass die AKG nicht über die erforderlichen zehn Moscheen verfüge, um als Kultusgemeinde anerkannt zu werden. Das soll aber ausgeräumt sein, hieß es im "Kurier". (red, APA, 29.6.2018)