Die deutsche Monopolkommission hat gegenüber der Bundesregierungen Empfehlungen für Reformen im Werbemarkt abgegeben. Die Kommission plädiert unter anderem für die Aufhebung der Werbezeitbeschränkungen im klassischen Fernsehen, um den Wettbewerb mit digitalen Anbietern zu erleichtern.

Erst im April 2018 erzielten der zuständige Ausschuss des Europaparlaments und die EU-Staaten einen Durchbruch in den Verhandlungen über die Regeln für audiovisuelle Inhalte. Die neue Regelung erlaubt es TV-Sendern, künftig flexibler Werbung zu zeigen.

Digitaler Bildungsauftrag

Das Beratergremium empfiehlt außerdem die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf gesellschaftlich und kulturell relevante Inhalte zu beschränken: "Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten vor allem Inhalte von besonderer gesellschaftlicher und kultureller Relevanz umfassen, die von privaten Anbietern nicht in einem ausreichendem Maße angeboten werden", so der Vorsitzende der Monopolkommission Achim Wambach. (red., 4.7.2018)